(pressebox) Lübeck, 05.02.2015 - Viele Behörden sind per Gesetz dazu verpflichtet, ab dem Jahr 2020 ihre Akten elektronisch zu führen. Aber auch Einrichtungen, die davon nicht direkt betroffen sind, können sich die traditionelle papierbasierte Aktenführung nicht mehr länger leisten. MACH stellt auf ...