Hamburg (dpa) - Eine Postbotin hat bei der Auslieferung in Hamburg versehentlich auf eine Pfefferspraydose in einem Paket gedrückt und dabei leichte Atemwegreizungen erlitten. In dem Paket hätten sich wohl zwei Pfefferspraydosen befunden, sagte ein Sprecher der Feuerwehr am Mittwoch. Eine sei von […] mehr

Kommentare

4anddie10. Januar 2018
War es jetzt ein Paket oder ein Päckchen? Einwurf klingt ja eher nach letzterem und da darf das auch unter Umständen in den Briefkasten gesteckt werden. Kommt dann auch noch drauf an, wie groß das Päckchen tatsächlich war und ob der Briefkasten auch DIN-gerecht gewesen ist. Sehe da eher die Schuld beim Versender, da er das nicht gescheit verpackt hat. Würde sogar drauf tippen, dass es eine Warensendung war, um Porto zu sparen.
3Troll10. Januar 2018
So ein Pfefferspray ist jetzt kein Gefahrgut, als das man das Paket entsprechend kennzeichnen müßte. Aber man muß es vernünftig verpacken. Das Pfefferspray an sich sollte ja schon mal soweit gesichert sein, daß man es nicht versehentlich auslösen kann und innerhalb der Verpackung muß sichergestellt werden, daß es rein mechanisch nicht möglich ist, von außen das Spray auszulösen.
2NiciW10. Januar 2018
Echt blöd, da gehört eine Kennzeichnung auf das Päckchen und in meinen Augen sollte sowas auch persönlich zugestellt werden. „Drücken“ („... als sie versuchte, das Päckchen in den Briefkasten zu drücken.„) ist aber hier meiner Meinung nach das Schlüsselwort. Postsendungen sehen leider oft nach „drücken“ aus.
1k48986610. Januar 2018
Heftig! Wieso waren die Pfefferspraydosen nicht richtig verpackt?