Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Anlegern gestärkt. Verlangt ein Kunde ausdrücklich eine sichere Geldanlage, dann muss der Bankberater ihn vor einem möglichen Verlust seines Vermögens bei einer Insolvenz der Bank warnen, heißt es in dem Urteil. Damit gab das Karlsruher ...

Kommentare

(2) Rothiman · 14. Juli 2009
das Urteil halte ich für sehr zweifelhaft. Die Kunden wollten eine sichere Geldanlage und das sind Sparbriefe und Festgelder. Damit wird an keinem Markt spekuliert und sie können nicht im Wert fallen. Dass die Bank insolvent werden könnte, ist eine Möglichkeit. Darauf aber explizit hinweisen zu müssen, halte ich für absolut übertrieben. Die Kunden haben sich die Bank hier schließlich selbst ausgesucht. Ist ja nicht so, dass der Berater mit Kundengeldern bei einem gefährdeten Unt. investiert hat
(1) k139774 · 14. Juli 2009
Es wird Zeit, daß die Verbrecher nicht mehr machen können was sie wollen und die Geldgier eingeschränkt wird. Zu Bemängeln ist, dass die Justiz offenbar 6 Jahre für ein solches Urteil durch die Instanzen benötigt.
 
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