München (dpa) - Bei einem Einsatz in einer Münchner Wohnung hat ein Polizist eine psychisch kranke Frau erschossen. Ersten Einschätzungen zufolge handelte er aus Notwehr, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in München am Freitag bekanntgaben. Die Frau habe den 26-Jährigen am Donnerstagabend mit einem ...

Kommentare

(19) m7media · 31. Dezember 2010
was manche vielleicht mal überdenken sollten: Jeder Kampfsportler/Bodyguard/Spezia leinheitsangehörige wird lieber mit ner Pistole angegriffen als mit einem Messer, da ein Messer um einiges gefährlicher ist ;) Der Schuss ist in meinen Augen gerechtfertigt. Wer trotz aufforderung zu stoppen mit einem Messer auf einen Polizisten zuläuft, muss damit rechnen.
(18) BranVan · 31. Dezember 2010
Ganz tragische Situation die mich traurig und wütend macht aber dem Polizisten verurteile ich hier nicht vor, bevor dort nicht die Ermittlungen die nun sicher laufen abgeschlossen sind. Er wurde von einer unberechenbaren Person mit einem Messer bedroht. Ich stand nicht daneben um zu beurteilen, ob es nicht auch hätte anders gehen können. Die Familie der Frau tut mir Leid. Der Polizist und seine Familie auch sehr.
(17) k31604 · 31. Dezember 2010
@1 auch wenn es eigentlich keinem von uns wirklich zusteht, diese Fall aus der Fremde zu beurteilen: für diesen Kommentar gibt's ne glatte 6! Der Polizist wird schon genügend mit der Verarbeitung zu tun haben und 'kranke' laufen leider zu viel rum in dieser Welt und ich hätte genauso reagiert und niemals eine Verletzung mit Messer riskiert, wer weiß, wie das für den Polizisten ausgegangen wäre?! Mein beileid auch an den Polizisten!
(16) Chris1986 · 31. Dezember 2010
@13 die Verhältnismäßigkeit ist gegeben. Das Messer ist eine Waffe und kann schnell zu tötlichen Verletzungen führen, nicht umsonst liest man immer wieder von schwer Verletzten die versucht haben sich mit ihrer Kampfsportausbildung gegen ein Messer zu wehren. Versetzt sich mal einer in die Situation, in die Ecke gedrängt, eine Person mit Messer auf kurzer Distanz und das Bewusstsein, dass ein Schuss ins Bein KEINE sofortige Stoppwirkung ist schon garnicht bei diesem Personenkreis.
(15) aybara · 31. Dezember 2010
An alle die hier mit juristischen Begriff um sich werfen: Bei Notwehr ist nicht das mildeste Mittel anzuwenden, sondern nur das erforderliche zur Abwehr. Verhältnismäßigkeit wie bei Notstand, wo es richtigerweise Güterabwägung heißt gibt es nicht. Ausnahme sind einige wenige Fallkonstellationen wie ein krassen Missverhältnis z. B. auf Kinder, die Kirschen vom Baum essen zu schießen. Vielleicht einfach nicht kommentieren, sondern feststellen, dass es so oder so einfach nur traurig ist.
(14) hack2L8 · 31. Dezember 2010
@12 und 13 die wohl inkompetensten Kommentare sind von euch beiden. Es gibt wohl nichts gefährlicheres und unberechenbareres, wie einen Messerangriff - aber bei euch in der Liga der Superhelden wohl nicht - scheinbar noch nie in einer richtigen Streßsituation gewesen. Der Polizist hat sicher genug damit zu tun das zu verarbeiten - vermutlich lebenslang
(13) blubarju · 31. Dezember 2010
Es zählt die Verhältnismäßigkeit. Ein Angriff mit einem Messer sollte ein (durchtrainierter) Polizist auch im Nahkampf abwehren können (Tritte gegen das Handgelebnk z.Bsp). Der Gebrauch der Schußwaffe war unverhältnismäßig und muß disziplinarisch geahndet werden!
(12) k128179 · 31. Dezember 2010
warum muß man dann aber jemanden erschiessen, es würde ja wohl schon reichen, wenn man den Angreifer mit einem gezielten Schuss verletzen würde. Oder ist das "gezielt Schiessen" bei der Polizei das Problem ?? Dann sollte man sich lieber auf Parksünder konzentrieren. Mal wieder eine blamable Leistung der Polizei. @14 dafür gibt es Stressseminare bei der Polizei und ausserdem ist das eben das Risiko bei bestimmten Berufen, eben nicht nur im Warmen sitzen und nach besserer Bezahlung schreien.
(11) Spock-Online · 31. Dezember 2010
Hätte es nicht gereicht, der Person ins Knie zu schießen?
(10) k126635 · 31. Dezember 2010
Ohne Partei für eine Seite zu ergreifen: Ich glaube ich würde auch ausrasten, wenn jemand mit einer Axt meine Balkontür einschlägt... Und wenn man dann noch psychisch krank ist und vielleicht in seiner eigenen Welt lebt, kann das schon eskalieren. Es wäre besser gewesen die Tür zu öffnen und mit mehreren Personen reinzugehen. Vor Allem hätte ein Psychiater oder ein Psychologe anwesend sein sollen. Ob der Schuss gerechtfertigt war, weiß nur der Polizist. Ansonsten gibts ja keine Zeugen.
(9) Hannover96 · 31. Dezember 2010
Die Leute die hier zu meinen scheinen, dass der Polizist geschossen hat obwohl er andere Möglichkeiten gehabt hätte sollten sich mal fragen was mit diesem Menschen jetzt passiert. Ob aus Notwehr oder nicht, er muss jetzt damit klar kommen ein Leben beendet zu haben. Das ist niemals einfach und daher schießt ein Polizist grds. auch nicht wenn es nicht notwendig ist!
(8) k246190 · 31. Dezember 2010
notwehr ist diejenige art der verteidigung,die erforderlich ist,um einen gegenwärtigen,rechtswidrigen angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.das gilt allerdings nur,wenn alle anderen mittel versagt haben.nachdem was da steht,kann ich mich des eindrucks nicht erwehren,das der polizist eben nicht alle mittel ausgeschöpft,sondern aus bequemlichkeit,weils einfacher ist,von der schusswaffe gebrauch gemacht hat.eine messerbedrohung kann anders abgewehrt werden.sollte der richter dem sagen.
(7) MoonmanXL · 31. Dezember 2010
@6 der wollte über den Balkon in die Wohnung ...
(6) Bernd39 · 31. Dezember 2010
Einem normalen Streifenpolizisten gehört überhaupt keine Schusswaffe zugeteilt. Da genügen Gummiknüppel und Pfefferspray völlig aus ( wie in Großbritannien ). Ständig schießen diese Deppen auf alte Leute und Kinder hinter Milchglasscheiben. Was macht der Trottel auf dem Balkon, wo es keinen Ausweg mehr gibt ? Wenn es so brenzlig ist gehört ein ordentlich ausgebildetes SEK eingesetzt und die dürfen dann auch gerne mit Schusswaffen hantieren.
(5) vaultboy · 31. Dezember 2010
Der Polizist hat richtig gehandelt. Er hat erst vergeblich Pfefferspray eingesetzt und er wird auch die Frau mehrfach zum stehenbleiben aufgefordert haben. Wenn sie dann weiterhin angreift dann kann er nur schießen. In den USA hätte der sofort geschossen ohne Pfefferspray einzusetzen. Ein Messer ist lebensgefährlich und mit der Selbstverteidigung ist zu riskant. Darum Feuer Frei!
(4) Die_Mama · 31. Dezember 2010
Auch Polizisten sind nur Menschen. @1: Vielleicht hätte der angegriffene Polizist die Frau erstmal auffordern sollen still zu stehen, damit er auch auf die Beine schießen kann? Für manch einen sind Polizisten Untermenschen, die nur die Pflicht haben das Leben und Eigemtum der normalen Menschen zu schützen und ansonsten keine Rechte haben.
(3) k293295 · 31. Dezember 2010
Ich mach mir ernsthaft Sorgen um die Ausblidung unserer Polizisten in puncto Selbstverteidigung, wenn jetzt schon auf ne Frau mit Messer GESCHOSSEN werden "muß". Was für'n Messer war das (Crocodile-Dundee-Style) und wer war die Frau (Xena II)???
(2) Azador · 31. Dezember 2010
@1: Bevor ich als Polizist risikiere von ner Durchgeknallten mit einem Messer verletzt zu werden??? Nix da! Es ist allgemein bekannt, dass Polizisten bewaffnet sind. Wer die mit Waffen bedroht lebt nun mal gefährlich!!!
(1) k18663 · 31. Dezember 2010
Als ob man eine Frau nicht anders außer Gefecht setzen kann als sie zu erschießen. Ich hoffe, das dem Polizisten bis zu seinem Lebensende das schlechte Gewissen plagen wird. Mein Beileid gilt den Hinterbliebenen dieser Frau. @2 Da kann man auch auf die Beine zielen oder was weiß ich. Man muss einen Menschen nicht gleich tötet.
 
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