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Für Einsatzfahrzeuge gelten noch viel mehr Paragraphen. Ob man die sich daraus ergebenden Anweisungen nun als "Pflicht" oder "Sonderpflicht" bezeichnet, ist ziemlich irrelevant. Tatsache ist, aber da sind wir uns wohl einig, dass die Sicherheit der Fahrt höchste Priorität hat (§1, §35 (8) StVO). Das heißt auch im Notfall mal komplett zu bremsen und sich vorzutasten oder Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Entweder wurde das hier missachtet oder der Mann ist plötzlich auf die Straße gelaufen.