Berlin (dpa) - Ein Polizeiauto hat auf einer Einsatzfahrt in Berlin einen Fußgänger erfasst, der wenig später gestorben ist. Der 30-Jährige kam am späten Freitagabend schwer verletzt ins Krankenhaus und erlag dort seinen Verletzungen, wie die Polizei mitteilte. Den Angaben nach war der Funkwagen […] mehr

Kommentare

9Mehlwurmle16. Februar 2020
Vielleicht hat man ja Glück und der Bereich ist videoüberwacht. Dann könnte man an Hand des Videos den Unfall vielleicht genauer rekonstruieren.
8der_schwule16. Februar 2020
Nur mit Blaulicht UND Sirene ist es eine Einsatzfahrt. Oftmals nehmen Polizisten, Fahrer von Krankenwagen und Feuerwehr Rücksicht auf die Anwohner und lassen das Martinshorn aus. Sie müssen dann allerdings damit rechnen, dass sie beim Unfall wegen fahrlässiger Körperverletzung oder wie in diesem Fall wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden.
7k1213415. Februar 2020
Sehr tragisch...
6RondellBeene15. Februar 2020
@2 Für Einsatzfahrzeuge gelten noch viel mehr Paragraphen. Ob man die sich daraus ergebenden Anweisungen nun als "Pflicht" oder "Sonderpflicht" bezeichnet, ist ziemlich irrelevant. Tatsache ist, aber da sind wir uns wohl einig, dass die Sicherheit der Fahrt höchste Priorität hat (§1, §35 (8) StVO). Das heißt auch im Notfall mal komplett zu bremsen und sich vorzutasten oder Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Entweder wurde das hier missachtet oder der Mann ist plötzlich auf die Straße gelaufen.
5knueppel15. Februar 2020
@1 Eben. Absolut unentschuldbar sowas...
4Gertrud15. Februar 2020
Im Einsatz fahren die hier häufig sehr aggressiv. Mehr Vorsicht wäre wohl angebracht.
3Stoer15. Februar 2020
Und die., die mit Handy in der Hand und ohrhörer drin draussen rumlaufen? Schon live gesehen:Feuerwehr rückt aus mit Martinshorn und so ein Komiker latscht einfach vor die Autos...ist dann automatisch der Fahre schuld? Wie waren denn da die Umstände?
2AS115. Februar 2020
@1 Wo kommt das denn her? Sonderpflichten? §1 StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer, egal ob mit Sonderrechten unterwegs oder nicht.
1FichtenMoped15. Februar 2020
Wer mit Sonderrechten fährt, hat auch Sonderpflichten. 'Blaulicht' ist keine automatische Vorfahrt. Btw. wenn Raser in der Stadt einen über den Haufen fahren, werden die auch schon mal für Mord angeklagt.