Berlin (dpa) - Angesichts wiederholter Messerattacken fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft, solche Angriffe als versuchtes Tötungsdelikt einzustufen und nicht nur als gefährliche Körperverletzung. Damit könne sofortige Untersuchungshaft angeordnet werden, teilte die DPolG auf Anfrage der ...

Kommentare

(3) k293295 · 02. April 2018
@2 : Der Rechtsstaat lebt nicht von Unterstelllungen sondern von Beweisen.
(2) Mehlwurmle · 02. April 2018
Beim Einsatz eines Messers oder anderer ähnlich gefährlicher Waffen, kann man in meinen Augen schon eine Tötungsabsicht unterstellen. Wer in einer Auseinandersetzung zu solchen Waffen greift, ist auch im Kopf nicht mehr klar und muss zwingend im Anschluss in einer geschlossenen Anstalt therapiert werden.
(1) k293295 · 02. April 2018
Gefährliche Körperverletzung ist automatisch gegeben beim Messerstich. Die Tötungsabsicht nachzuweisen ist aufwendiger. Polizisten sollten sich aus der Juristerei raushalten, denn das ist nit ihr Metier. polizeiverhöre sind sowieso nur Karnevalsveranstaltungen. Diese Kasperköppe kapieren nicht, was ihre Rolle ist.
 
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