Berlin - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Bundespolizei mit Elektroschockgeräten auszustatten. "Bei der gestiegenen Gefahrenlage, insbesondere an Bahnhöfen, wie wir zuletzt in Hamburg erlebt haben, stellen die Geräte ein […] mehr

Kommentare

13Pontius10. Juni 2025
@11 Js auch wenn es vornehmlich auf den Tasereinsatz bezogen war gilt es nunmal das mindestens Mittel zu wählen. Und hinsichtlich dessen sollten im Zweifel oder stichprobenartig das Verhalten überprüft und Vorschriften angepasst oder präzisiert werden.
12ichbindrin10. Juni 2025
Selbst wenn der Einsatz von Tasern den Gebrauch von Schusswaffen reduzieren würde, würde deren Verwendung absehbar auch da erfolgen, wo bisher keine Waffe verwendet wurde, mit allen Folgen. Der bürokratische Aufwand wird voraussichtlich höher werden. Es kommt natürlich auch darauf an mit welchen Versprechen und Aussagen und Hinweisen die Schulung erfolgt, aber was man mit sich herumschleppt, kommt auch hier und dort zum Einsatz, ob angemessen oder nicht.
11Chris198610. Juni 2025
@9 Du hast in @7 ganz klar geschrieben, dass JEDER Einsatz von Gewalt zu untersuchen ist und das schließt dann natürlich schon jede Rangelei bei einer Festnahme etc. mit ein. Da reden wir dann nicht mehr von einer niedrigen, fünfstelligen Anzahl an Ermittlungen.
10Pontius10. Juni 2025
weil er ja nicht so "schlimm" ist, dann gibt es eine geringe Mehrbelastung.
9Pontius10. Juni 2025
@8 Das muss nicht die Staatsanwaltschaft sein, welche die Gewaltanwendung an sich untersucht - solange die davon betroffene Person nicht die Überprüfung wünscht. Und eine niedrige fünfstellige Anzahl an Ermittlungen zu unangemessener Gewaltanwendung bringt die Justiz genauso wenig ins Schwitzen wie weniger als ein Hundert Überprüfungen von Schusswaffeneinsätzen. Wenn davon einige per Taser stattfinden, dann ändert das an Arbeitslast Null. Nur wenn vermehrt der Taser zum Einsatz kommen sollte,
8Chris198609. Juni 2025
@7 Wenn jeder Einsatz von Gewalt direkt von der Staatsanwaltschaft untersucht werden muss (wie es beim Schusswaffengebrauch der Fall ist) ist von heute auf morgen die Justiz vollständig gelähmt. Wenn jemand glaubt geschädigt worden zu sein, weil die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde, steht der Person ja immer der Rechtsweg offen aber unabhängig davon pauschal beim Einsatz Ermittlungen einzuleiten ist genau das, was ausschließlich dem Schusswaffengebrauch vorbehalten sein sollte.
7Pontius09. Juni 2025
@6 Natürlich ist jeder Einsatz von Gewalt - egal ob körperlich oder vor allem mittels zusätzlichen Objekten - auf die Verhältnismäßigkeit zu untersuchen. Man hat nicht umsonst das mildeste Mittel zu wählen.
6Chris198608. Juni 2025
@4 Im Zusammenhang mit der Aussage der GdP sehe ich den Hintergrund eher von dem Aspekt, dass heute, bei jedem polizeilichen Schusswaffeneinsatz, erstmal pauschal Ermittlungen gegen den Beamten eingeleitet werden. Ich vermute, dass Hr. Roßkopf das für den Tasereinsatz vermeiden will, um nicht in Bürokratie zu versinken, was ich auch durchaus befürworten würde.
5colaflaschi08. Juni 2025
Generell sollte man lieber darüber nachdenken, warum Polizisten überhaupt Schusswaffen, und vielleicht sogar bald die gefährlichen Taser mit sich führen müssen. Alternativen gibt es genug, wie beispielsweise "Net Guns" <link> Allerdings sollte man bei dem Material des Netzes darauf aufpassen, dass es umweltschonend hergestellt ist, und bei möglichen Tätern keine allergischen Reaktionen beim Hautkontakt hervorruft, damit diese möglichst nicht verletzt werden
4Pontius08. Juni 2025
@3 Die Einschätzung zur Nicht-Waffen-Einordnung kommt vom Chef der GdP, nicht von mir und ich kritisiere diese versuchte Abschwächung.
3Chris198608. Juni 2025
@2 Der "Taser" bzw. Distanz-Elektroimpulsgerät ist gesetzlich selbstverständlich als Waffe eingeordnet und im WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 in der Liste der verbotenen Waffen aufgeführt. Ansonsten ist der Schusswaffeneinsatz, als Alternative zur Gefahrenabwehr auf Distanz, sogar völlig unabhängig einer möglichen Vorerkrankung, tödlicher als der Einsatz eines "Tasers". In meinen Augen ist die Ausstattung damit + im Einsatz dauerhaft aktiver Bodycam längst überfällig.
2Pontius08. Juni 2025
"dass er gesetzlich nicht als Waffe, sondern als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingestuft wird" Weil man von dem Einsatz bei entsprechender Vorerkrankung, die man der verdächtigen Person nicht von außen ansieht, nicht sterben kann? Was unterscheidet den den von einem Schlagstock, der ebenfalls eine Waffe ist?
1ichbindrin08. Juni 2025
Das erinnert mich an diese humoristisch-kritische Beschäftigung mit dieser Waffe vor gar nicht so langer Zeit: <link>