Düsseldorf (dpa) - Was ist am Samstagabend in der Düsseldorfer Altstadt passiert? Ein 28-Sekunden-Video zeigt Szenen eines Polizeieinsatzes, deren erster Anblick selbst Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) erschreckt hat, wie er sagt. Um den Einsatz, bei dem ein 15-Jähriger von […] mehr

Kommentare

74Troll02. September 2020
@66 : Zum Thema, wir werden weiter über die Presse informiert. Ich habe bisher nichts mehr gehört. Ich habe zu dem Thema bis heute nichts mehr gehört. Da du aber auf jeden Fall eine Rückmeldung auf deine Anzeige erhälst, bitte ich um Info, ob tatsächlich noch ein Strafverfahren läuft oder nicht.
73Mehlwurmle23. August 2020
Natürlich muss die Polizei auch in der Lage sein, Gewalttäter dingfest zu machen. Das geht im Zweifelsfall nunmal nicht mit Gruppenkuscheln und Gesprächstherapie. Wer sich gesetzeskonform verhält, der hat doch nichts zu befürchten.
72tastenkoenig18. August 2020
@71 : Man kann das Recht auf Menschenwürde nicht verlieren, egal wie man sich vorher verhält. Das ist doch der Kern der Menschenrechte, der sie so wertvoll macht. Das unterscheidet den Rechtsstaat von den anderen - im anzustrebenden Idealfall zumindest. Und gerade Polizisten als Hüter des Rechts sind qua Profession dazu angehalten, daran mit- und nicht dem entgegen zu wirken.
71rosenking18. August 2020
@68 und warum denkst du nicht an die Würde der Polizisten, bevor die so massiv auf jemand losgehen ist zuvor schon was vorgefallen und dann ist er selber schuld. Ich habe auch öfters mit der Polizei zu tun, dass liegt daran dass ich Job bedingt zu Zeiten unterwegs bin wo andere Leute schlafen und ich hatte noch nie Probleme mir der Polizei
70Troll18. August 2020
@66 wenn man sich darauf verlassen könnte, daß die Presse über alle relevanten Themen berichtet... Wie oft hört man, näheres sei noch nicht bekannt und dann kommt doch nichts mehr. Selbst wenn ich aktiv nach neueren Infos im Internet suche, finde ich manchmal nichts mehr darüber. Ich meinte nur, es würde unsere Diskussion erleichtern, wenn du mir in dem Moment aufzeigst, wenn in dieser Sache Anklage erhoben werden sollte. Ich gehe eher davon aus, daß es keine Anklage geben wird.
69FichtenMoped18. August 2020
... Vergangenheit, in der die Würde von Menschen millionenfach verletzt, sogar systematisch zerstört, wurde. Sie wurden eingesperrt, eingepfercht und systematisch umgebracht, weil sie selber Schuld haben. Wieso brauchen wir deiner Meinung nach noch Gesetze, wenn das elementarste Grundrecht außer Kraft gesetzt werden darf?
68FichtenMoped18. August 2020
@56 : Du hast das Grundgesetz und seinen Sinn nicht verstanden, nicht einmal §1. Die Würde eines Menschen kann und darf NIE verletzt werden. Das was du sagst "Er ist selber schuld, dass er unwürdig behandelt wurde.", ist haarsträubend. Mit einer solchen Argumentation kannst du jedes Handeln zu rechtfertigen, dass du für richtig hältst. Sie ist jedoch hochgradig falsch. 'Hätte die Frau ihren Mann nicht genervt, hätte er sie nicht geschlagen.' Es gibt auch Beispiele aus der dunkelsten deutschen ...
67Jewgenij18. August 2020
Auf jeden Fall gehört sowas vor Gericht. Einer seit werden mehr und mehr Befugnisse eingeräumt andererseits wird es auch missbraucht.
66k29329518. August 2020
@65 : Nein, wir machen da NIX anders. Das ist hier ein demokratischer Rechtsstaat, da berichtet die Presse über relevante Themen, da wirst du schon informiert werden, wenn der verbrecherische Pollizist angeklagt wird. Alles, was du tun musst, ist, es auch zu LESEN.
65Troll18. August 2020
@64 machen wir es anders. Du bist ja eh von der Richtigkeit deiner Rechtsauffassung überzeugt. Dann gehe ich davon aus, daß du das auch weiter verfolgen wirst. Sollte tatsächlich Anklage erhoben werden, kannst du mir gern das Aktenzeichen des Strafverfahrens mitteilen. Dann halte ich mich selbst auf dem Laufenden. Aber es würde mich sehr wundern, wenn es soweit kommen sollte. Nur tu mir den Gefallen und ruf nicht die Polizei, wenn du mal Hilfe brauchst. Du hälst ja offenbar nichts von denen.
64k29329518. August 2020
@61 : Die Presse am Filmen zu hindern wäre der absolute antidemokratische Fail, der den BULLEN aus dem Dienst ohne weitere Diskussion kicken würde. Aber die Strafvereitlung per Videoblockade gegenüber der privaten Beweissichherung reicht zur Bandenbildung. Deine Freunde des Brutalo-Knüppel-Staats haben den Bogen so weit überspannt, dass sie sich selbst in die Fresse geschnackt habenn. Schluss mit lustig, jetzt gehts gegen die Bullerei!
63Troll18. August 2020
@62 schön daß du offenbar noch online bist. Dann Antworte doch erst mal auf die Frage, die ich dir gestellt habe. Und Pressefreiheit ist nicht unbegrenzt. Aber in meinem Kommentar an 58 ging es darum, ob das nichtzulassen von Filmaufnahmen strafrechtlich als Strafvereitelung zählt. Und das habe ich verneint. Ob die Presse das grundsätzlich hätte filmen und veröffentlichen dürfen, war bisher kein Thema.
62Hannah18. August 2020
@61 : Ich denke doch. Pressefreiheit steht im GG. Wer aktiv etwas unternimmt, um die Pressefreiheit zu behindern, tut also etwas, um genau dieses Recht zu beschneiden. Ich kenne mich da rechtlich nicht aus, aber mit einer Anzeige wird sich jemand, der sich auskennt, damit beschäftigen müssen.
61Troll18. August 2020
@58 Äh, die Presse abhalten ist nicht Strafvereiteln. Du hast da wirklich eine sehr merkwürdige Rechtsauffassung. Und die Nationalität spielt keine Rolle! Ich habe das Verhalten des Täters (und er ist Täter, auch wenn du das Wort "Opfer" extra in Großbuchstaben schreibst) schon verurteilt, bevor ich hier durch den Kommentar von dessen Nationalität erfahren habe. Und so ein Anfahren der Polizei ist normal und nicht rechts. Eher ist dieses Menschen nur mit Samthanschuhen anfassen zu dürfen links!
60k29329518. August 2020
@59 : Und für mch bist du der Grund, warum Deutschland bei PISA immer so grässlich versagt.
59SchwarzesLuder18. August 2020
@54 Für mich bist du eine ganz Arme Wurst die wohl ne Schlechte Kindheit hatte!!!
58k29329518. August 2020
@56 : §258a StGB greift gegen den Bul ... äähhh ... Polizisten, der sich absichtlich zwischen Kamera und Straftat stellt, um die Dokumentation zu behindern. Mittlerweile ist der Kerl bekannt. @57 : Die Nationaltität des OPFERS ist sekundär, aufgrund der politichen Einstellung des Täters aber durchaus relevant. Und die politische Einstellung des Täters ist RECHTS - das wird von der dpa noch unterschlagen, ist dem Interessierten aber schon bekannt.
57Troll18. August 2020
... denn deiner Meinung nach vereitelt, indem der Typ kurz fixiert wurde? Unabhängig davon, daß ich nicht deiner Meinung bin, kann ich deiner Logik nicht einmal folgen, mit der du argumentierst, daß der Polizist hier etwas illegales gemacht haben soll. @55 Das ist doch nun wirklich irrelevant. Ob so eine Maßnahme rechtlich zulässig ist oder nicht hängt nicht von der Nationalität des Fixierten ab. Wer sich so verhält und die Polizei bei ihrer Arbeit stört, bekommt Konsequenzen zu spüren.
56Troll18. August 2020
@51 §1GG sehe ich wie gesagt nicht verletzt. Die Würde hat er sich selber genommen, indem er sich so verhalten hat, daß die Polizisten ihn so ruhigstellen mußten. Dann führst du hier §340 StGB an. Dieser Paragraph erfordert aber, daß eine Körperverletzung vorliegt oder wenigstens versucht wurde, eine Körperverletzung herbeizuführen. Das ist jedoch nicht der Fall. Und zum §258a StGB... Da geht es um Strafvereitelung. Das wäre mir neu, daß auf einmal die zur Debatte steht. Welche Strafe wurde...
55CharlyZM17. August 2020
Ich habe jetzt nicht alle Kommentare gelesen, sind zu viele, aber verstehe das viele vom Gesetz reden ich dagegen habe eine andere Vermutung, denn in dem Bericht ist nichts davon erwähnt worden, aber im TV wurde es gesagt. Der 15 jährige Junge ist ein Marokkaner. Na, was ist da wohl meine Vermutung..........
54k29329517. August 2020
@53 : Klar magst du Leute nicht, die dir vor Augen führen, wie dumm du bist. Völlig normal. Davon wirst du aber kein Bisschen klüger. Geh' zur Schule und lern' was!
53SchwarzesLuder17. August 2020
@52 In meinen Augen bist du ein Klugscheißer die ich leider nicht mag!!! Aber da gibt es hier leider einige von.
52k29329517. August 2020
@50 : Was dir als Klugscheißerei vorkommt, sind Rechtskenntnisse. Was dir als Beleidigung vorkommt, ist die bittere Wahrheit über dich. Davon, dass du die Wahrheit nicht hören willst, wird sie nicht weniger wahr. Deine grundlegende Ahnungslosigkeit in allen Belangen schließt dich völlig zu recht von jedeweder Verantwortung aus.
51k29329517. August 2020
@49 : Art. 1 GG habe ich genannt. Wenn du das ignorieren willst: deine Sache. Hier stehen <link> und <link> im Raum. Nein, Polizisten dürfen NICHT alles, was sie machen. Das wird nur durch die FAKE-"Dokus" auf Sat1 & RTL vorgetäuscht.
50SchwarzesLuder17. August 2020
@48 Kannst du eigentlich was anderes als Klugzuscheißen und zu Beleidigen?
49Troll17. August 2020
@47 Nenn einfach einen Paragraphen, wo das drin steht oder akzeptiere, daß ich nicht der Auffassung bin, daß der Polizist was falsch gemacht hat. Ist dann halt eine komische Art von dir über den Sachverhalt zu diskutieren.
48k29329517. August 2020
@46 : Besser ist das! Nicht wg. Clown sondern wg. deiner völligen Unfähigkeit, auch nur einen einzigen Paragraphen irgendeines Gesetzes zu verstehen. Polizei ist nun mal nicht Sandkastengämmelei im Kindergarten, und höher reicht dein geistiges Niveau ja leider nicht.
47k29329517. August 2020
@43 : Die sachliche Bewertung ist natürlich Grundlage der Anzeige gegen die beteiligten Polizsiten und somit Anzeigetext. Selbstverständlich gehört die Nennung aller relvanten Pragraphen dazu. Ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft liegt die Verfügungsgewalt über den Anzeigetext bei der Staatsanwaltschaft, eine sonstige Weitergabe wäre Verrat von Dienstgeheimnissen. Ja, das mag kompliziert klingen.
46SchwarzesLuder17. August 2020
Möchte hier kein Polizist oder Polizistin sein und der Clown der Politik oder der Bürger sein.
45tastenkoenig17. August 2020
Nein. Du musst Dich als Polizist oder Polizistin an die Gesetze halten, auch wenn Dein Gegenüber das nicht tut. Das ist Job-immanent.
44SchwarzesLuder17. August 2020
Was ist in diesen Land zur Zeit los? Muss ich mir als Polizist oder Polizistin alles Gefallen lassen?
43Troll17. August 2020
@40 Was für einen Anzeigetext? Nach so etwas habe ich auch nicht verlangt.
42k29329517. August 2020
@40 : Nein, du kriegst den Anzeige-Text nicht. Den darf gerne die Staatsanwaltschaft veröffentlichen.
41Troll17. August 2020
... zumindest nicht für eindeutig unzulässig.
40Troll17. August 2020
@39 So kommen wir nicht voran. Du sagst wieder "Sachlich bewertet ist der Polizist weit über seine Grenze der regulären Amtsausübung gegangen". Soweit waren wir schon. Ich brauche jetzt eine Rechtsquelle, die besagt "bei der Ausübung des unmittelbaren Zwangs darf der Kopf nicht mit dem Knie runtergedrückt werden". Sowohl dieser Newsartikel als auch die Tatsache, daß ermittelt wird, läßt noch vollkommen offen, ob es zulässig ist oder nicht. Ich für meine Begriffe halte es für zulässig, oder...
39k29329517. August 2020
@38 : Mein nützlicher Beitrag war heute mittag die Mitformulierung der Anzeigen gegen die Straftäter in Uniform. Im Gegensatz zu dir belasse ich es nämlich nicht bei unqualifiziertem Klammgeschwurbel. @37 : Sachlich bewertet ist der Polizist weit über seine Grenze der regulären Amtsausübung gegangen, weswegen sich die Anzeigen gegen ihn auch über mehr als nur Körperverletzung im Amt erstreckt.
38Chris198617. August 2020
@35 Hast du auch etwas Sachliches zum Thema beizutragen? Möchtest du sagen das Knie war nicht auf dem Kopf oder der Einsatz zu hart basierend auf der Vorgeschichte? Irgendwas Nützliches beitrage? So ganz ausnahmsweise mal?
37Troll17. August 2020
@35 Empathie spielt doch da keine Rolle, es geht um eine sachliche Bewertung des Rechts. Da habe Emotionen und Empathie nichts verloren. Da muß einfach sachlich bewertet werden. Und solange man selber in der Hand hat, so etwas zu verhindern, indem man sich einfach mal selber korrekt benimmt, ist die Rechtfertigung "solange du es nicht am eigenen Leibe erfahren hast" doch lächerlich. Keiner muß sich so einer Erfahrung aussetzen.
36Troll17. August 2020
@15 Du hast mir noch nicht geantwortet. Bisher haben sich nur andere eingemischt. Du warst direkt überzeugt, daß die Polizei was verbotenes getan hat. Nun erläuter mir bitte mal, wie du zu dieser Einschätzung kommst!
35k29329517. August 2020
@33 : Ok,, also bist du komplett empathiebefreit und lernrresistent, solange du es nicht am eigenen Leibe erfahren hast. Alles klar. @32 : Dass du ein Vertreter des Knüppelstaates bist, wenn es um die Durchsetzung bestimmter Interessen geht, hast du oft genug geäußert. Damit disqualifizierst du dich als Liberaler und manifestierst deine AfD-Zugehörigkeit.
34tastenkoenig17. August 2020
Nach meiner Wahrnehmung kniet er zunächst so auf dem Kopf, wie Reul es als den Regeln entsprechend darstellt - wobei sich mir auch da schon die Frage der Notwendigkeit stellt. Dann setzt er sein Knie um (die tagesschau ist in diesem Moment rausgegangen) und der beistehende Polizist stellt sich in die Blicklinie der Kamera. Nach meinem Dafürhalten kniet er in diesem Moment auf dem Hals.
33Troll17. August 2020
@31 Momentan gäbe es nur einenn Grund, den ich der Polizei liefern könnte, so mit mir umzugehen, nämlich wenn Herr Deptalla von gutefrage.net mir begegnet. Dann hätte ich mich nicht mehr unter Kontrolle und würde dem schaden wollen. Aber sachlich betrachtet gäbe ich der Polizei recht, wenn sie mich dann auf diese Weise von der Tat abhalten würde. Ansonsten wüßte ich aber nicht, warum die Polizei das mit meinem Kopf machen sollte. Ich halte mich sonst an alle Regeln und liefere denen keinen Grund
32Chris198617. August 2020
@6 In deinem Link sehe ich ein Bild (ähnlich dem, was ich zuvor zu dem Vorfall schon gesehen habe) wo ein Polizist sein Schienbein auf dem Kopf (nicht Hals) einer Person hält. Für mich ist das durch die Einsatzvorgaben gedeckt insofern die Aggressivität des Mannes zuvor eine solche Gangart rechtfertigt. Das was man bisher darüber liest, scheint eine entsprechend hohe Aggressivität durch die Person gegenüber den Polizisten vorgeherrscht zu haben.
31k29329517. August 2020
@30 : Die Menschenwürde wirst du verrleetzt sehen, wenn es um d e i n e Menschenwürde geht, wenn es d e i n Kopf ist, der da so fixiert wird. Und komm mir bitte nicht mit dem "Argument", du würdest nix machen, was das rechtfertigen würde, denn genau darum geht es NICHT. Menschenwürde ist anlassunabhängig.
30Troll17. August 2020
@26 Ich habe das Video eben auf der Tagesschau gesehen. Arber mit dem Knie den Kopf runterdrücken ist eine zulässige Maßnahme. Die Frage ist nur, ob die angemessen war. Aber wenn die Maßnahme nicht zulässig gewesen sein sollte, dann hätte ich gern eine Begründug, woraus sich die Nichtzulässigkeit ableitet. Und die Menschenwürde, auf die du dich berufst, sehe ich da nicht verletzt oder wie begründest du das schon wieder?
29k29329517. August 2020
@28 : Schade, dass die Polizei kaum noch Rückendeckung VERDIENT!
28SchwarzesLuder17. August 2020
Schade das die Polizei kaum noch Rückendeckung kriegt.
27k29329517. August 2020
@25 : Man muss dir das anders erklären? Ok, wer kniet sich denn mal eben seitlich auf deinen Schädel mitsamt Ohr? Freiwillige vor - bitte niemand unter 80 kg!
26k29329517. August 2020
@17 : Artikel 1 Grundgesetz. Schon mal was davon gehört? @20 ,21 : Guck dir einfach mal das Video an - findest du im Twitter-Link am Ende der News. Bul ... äähhh ... Polizist Nr. 3 stellt sich absichtlich zwischen Kamera und Täter/Opfer, um eine Strafvereitlung im Amt zu begehen. Leider ist Nr. 3 nicht gesichtlich erkennbar, aber die Strafanzeige von befreundeten Anwälten geht dann halt vorläufig gegen Unbekannt. Dieses Polizeiverbrechen wird aufgeklärt!
25Troll17. August 2020
@24 Nein, dann hast du nicht richtig gelesen, was ich geschrieben habe. Das ist nicht meine Aussage. Ich habe gefragt, was genau illegal gewesen sein soll. Dazu sind 2 Fakten interessant, nämlich: 1. Was genau wurde gemacht und 2. Nach welcher Rechtsnorm ist das illegal. Ich habe nur den Aspekt der Verhältnismäßigkeit schon einmal beleuchtet. Wenn der Typ dadurch einen vermeidbaren Schaden erlitten hätte, wäre die Sache klar. Es ist aber nichts passiert, also muß man mir das anders erklären.
24FichtenMoped17. August 2020
@20 : Deine Grundaussage ist also: "Der Fixierte wurde auf illegale Weise gewürgt, aber weil ihm Nichts passiert ist, ist das völlig in Ordnung." Kannst du dir nicht ausdenken o0
23Troll17. August 2020
... zulässig ist oder nicht, wobei hier ja nicht einmal genau beschrieben ist, wie die Maßnahme abgelaufen ist.
22thrasea17. August 2020
@20 Auch das steht in der Meldung: "Gegen den Polizisten mit dem Knie am Kopf wird laut Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt"
21Troll17. August 2020
... unbescholten ist, also schon Erfahrung mit der Polizei gemacht hat und ihn das nicht ausreichend beeindruckt hat, kann man auch mal einen Gang höher schalten. Ich laß mich gern von was anderem Überzeugen. @15 behauptet, die Polizisten hätten etwas verbotenes gemacht, dann kann sie mir das sicher auch begründen, wenn sie so sicher ist, daß es verboten ist. Ich hoffe, daß die Polizei grundsätzlich unmittelbaren Zwang ausüben darf, ist unstrittig, es geht nur darum, ob genau diese Maßnahme...
20Troll17. August 2020
@19 ja natürlich stelle ich die Frage ernsthaft. Hier ist weder beschrieben, wie das genau abgelaufen ist, ich kann die Verhältnismäßigkeit nicht abschätzen und ich wüßte nicht, nach welchem Paragraphen etwas in dieser Art verboten sein sollte. Wenn der Täter jetzt ernsthafte Verletzungen von sich getragen hätte, hätte ich zugestimmt, daß dies nicht verhältnismäßig war. Aber so war es eine Mittel, daß funktioniert hat und keinen Schaden angerichtet hat. Und wenn der Typ nicht ganz...
19FichtenMoped17. August 2020
@17 : Diese Frage stellst jetzt noch? Ernsthaft? Du erkennst kein bisschen ungesetzliche Polizeigewalt? Ach nee, hast du ja geschrieben, dass du es gut findest und dem 15 Jährigen endlich mal Respekt beibegracht wurde. Mich erschüttert deine Ansicht und wie egal die unsere Gesetze sind, wenn es denn 'die Richtigen' trifft. Du drückst damit aus, dass dir der Rechtsstaat egal ist, wenn denn der Zweck mit Mittel heiligt.
18tastenkoenig17. August 2020
Man muss sich schon fragen, welche Schlüsse dieser Polizist aus dem George-Floyd-Video für sich gezogen hat? Reul sagte übrigens nicht nur, dass es im Falle des Kieferknochens/Ohres von den Verhaltenregeln gedeckt sei, im Falle des Halses nicht. Er sagte auch, dass sich selbst im ersten Falle noch die Frage der Verhältnismäßigkeit stelle.
17Troll17. August 2020
@15 und wo hat der Polizist gegen das Gesetz denn verstoßen
16thrasea17. August 2020
Es geht nicht darum, ob der Junge fixiert werden durfte. Wenn die Darstellung der Polizei stimmt, woran ich nicht zweifeln würde, war der Einsatz gerechtfertigt. Aber eben nicht das Knie auf dem Hals, das man im Video deutlich sieht. Das Knie war auch nicht nur kurz aus Versehen verrutscht, sondern lag lange in einer ruhigen, kontrollierten Lage auf der gleichen Stelle. @14 Du rechtfertigst und verteidigst hier Polizeigewalt.
15Hannah17. August 2020
@14 : nein und nochmal nein. Die Polizei muss sich an die Gesetze halten. Innerhalb der Gesetze ist alles erlaubt, sonst nicht. Wenn sich schon nicht die Polizei an die Gesetze hält, warum sollte es dann für die Normalbevölkerung gelten? BTW: Ich habe keinen Respekt vor Polizisten, die sich über Gesetze hinwegsetzen, um Macht zu demonstrieren. @ "Es hat ihm nicht geschadet": das dachte der Polizist, der Floyd umbrachte, sicherlich auch.
14Troll17. August 2020
@13 Mit 15 sollte er wissenb, wie man sich mit dem nötigen Respekt gegenüber anderen und erst der Polizei gegenüber verhält. Und wenn er das nicht macht, dann muß die Polizei halt mal zeigen, daß Sie sich nicht alles gefallen läßt, sonst verliert er ja vollkommen den Respekt vor der. Jemanden mit so einer Technik kurzzeitig am Boden fixieren, dann abklären, daß er sich ruhig verhalten soll und dann wieder abzulassen, ist vollkommen in Ordnung und wird ihm ja wohl kaum geschadet haben.
13Hannah17. August 2020
Und noch was an die "er hats verdient"-Fraktion: er Junge ist 15. Er war während der Fixierung vollkommen ruhig und hat sich nicht gewehrt. Wenn ein paar Polizisten durch angedeutete Faustschläge und Beleidigungen schon derart austicken, dass sie die Gesetze vergessen, was soll es erst werden, wenn es wirklich mal ernst wird? Hier hat ein Polizist schlicht gezeigt, dass er der King ist und die Macht hat. Das ist eines Polizisten unwürdig und erschüttert zumindest mein Vertrauen in den Verein.
12Hannah17. August 2020
@10 : Auch du hast die News nicht gelesen. [Wie Innenminister Reul am Montag ausführte, wären Knie und Schienbein auf Ohr und Schädel des jungen Mannes durch die Einsatzvorgaben der Landespolizei durchaus gedeckt gewesen. Auf dem Hals wäre dies wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt.] Also nein, Knie auf dem Hals ist nicht erlaubt. Mir ist egal, was das Opfer vorher getan hat. Von der Polizei erwarte ich 100% korrektes Verhalten. Das ist ihr verdammter Job.
11Troll17. August 2020
So wie sich der Typ verhalten hat, hat er das doch selbst provoziert. Kann man nicht mit dem Fall Floyd vergleichen. Der Typ hätte die Polizisten nur in Ruhe lassebn müssen. Könnte es sein, daß das Video bewußt erstellt wurde, um die Polizisten schlecht aussehen zu lassen, so daß die Aufnahme die Zwangsmaßnahme zeigt? Laut der Beschreibung des Tathergangs in dieser News ist der Polizei da nichts vorzuwerfen.
10Smeagol17. August 2020
@9 : Laut Einsatzrichtlinien ist es wohl erlaubt eine Person mit dem Knie auf dem Kopf zu fixieren, also ist es keine illegale Handlung. Ich finde es schlimm, dass nun ein einzelner Polizist dafür angegangen wird, was ihm sicher antrainiert wurde. Nichts desto trotz sollte man natürlich überlegen ob diese Vorgehen nicht aus den Einsatzrichtlinien entfernt werden sollte, vor allem da es natürlich im Eifer des Gefechts schwer ist den Druckpunkt zu finden und man leicht auf den Hals rutschen kann
9Hannah17. August 2020
Verstehe ich das richtig? Das Video dokumentiert eine illegale Handlung eines Polizisten, und in der News wird darüber diskutiert, welchen Anteil das Opfer(!) hatte? Ein klassisches Victim blaming. <link> Es ist vollkommen egal, ob oder was das Opfer falsch gemacht hat. NICHTS rechtfertigt eine illegale Polizeihandlung. Die Newsüberschrift lautet: "Polizeigewalt oder berechtigter Einsatz?" - Es ist Polizeigewalt, ganz einfach. Leider.
8k29329517. August 2020
Der Einsatz selbst mag ja gerechtfertigt gewesen sein, ist in seiner Ausführung aber über die rote Linie gegangen. Das Beweisvideo ist da eindeutig.
7fcb-kalle17. August 2020
eines tages ballen sie die polizei um was dann?
6thrasea17. August 2020
@5 Tja, schlecht formulierte Meldung. Das Knie lag auf dem Hals, wie das Video zeigt. Und das ist nicht aufgebauscht, sondern nach übereinstimmenden Aussagen des Innenministers Reul und des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei NRW Mertens ausdrücklich nicht erlaubt. <link>
5Chris198617. August 2020
"Wie Reul am Montag ausführte, wären Knie und Schienbein «auf dem Ohr» des jungen Mannes grundsätzlich durch die Einsatzvorgaben der Landespolizei abgedeckt gewesen."....."der mit dem Knie am Kopf einen 15-Jährigen am Boden fixierte" Hier wird wieder etwas medial aufgebauscht!
4thrasea17. August 2020
@3 Nach Aussage des Innenminister ist "so zu fixieren" eben doch etwas Außergewöhnliches (negativ gesehen) und nicht von den Einsatzrichtlinien abgedeckt.
3frank6186017. August 2020
Naja, jemanden für ein paar Sekunden so zu fixieren, ist doch nichts außergewöhnliches. Erschrecken sich die Herren auch täglich, wenn Polizisten tätlich angegriffen werden? Ach nein, das filmt ja meist keiner.
2brooke17. August 2020
"Auch ich habe mich erschrocken", ja was denn sonst?
1k3362017. August 2020
Sowas soll und darf nicht passieren. Wenn auch ich erstmal davon ausgehe, dass es gerechtfertigt war.