Bremen (dpa) - Diesmal blieb der Tumult im Gerichtssaal aus: Zum zweiten Mal hat das Landgericht Bremen einen wegen eines tödlichen Brechmitteleinsatzes angeklagten Polizeiarzt freigesprochen. Der Mediziner hatte vor mehr als sechs Jahren einem mutmaßlichen Drogenhändler Brechsirup eingeflößt, damit ...

Kommentare

(3) TILK · 14. Juni 2011
@2: Nein?! Es ging darum die Beweise aus dem Kerl zu holen und lt Bremer Gesetz war es dazu erlaubt Brechmittel gegen den Willen des Verdächtigen zu benutzen. - Wobei es selbstverständlich dann nicht erlaubt ist, wenn der Verdächtige dadurch 'Schäden erleiden' würde. Und naja, tot sein ist doof... - Deine Interpretation ist nicht nur unzutreffend, sondern auch rechtlich völlig eindeutig: Ärzte dürfen gegen den Willen des Patienten garnichts tun.
(2) k293295 · 14. Juni 2011
@1: Schwierige Situation. Verabreicht der Arzt nix, platzt vllt. einer der Koks-Beutel im Magen und der "Patient" stirbt. Jetzt hat er verabreicht und der "Patient" ist auch tot. Wie man's macht, macht man's verkehrt. edit @3: Moment, bitte! Ich befürworte das Verabreichen nicht, eben weil ich den Pateienwillen höher als das Polizei-Interesse ansiedle. Die "Beweise" hätten sie durch abwarten auch gekriegt.
(1) Faust · 14. Juni 2011
Dr. Prügelpeitsch: Was? Du willst Dein Brechmittel nicht? Ich werde Dich ...
 
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