Berlin (dts) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in der Debatte um das Infektionsschutzgesetz klargestellt, dass Polizeibeamte Wohnungen nicht ohne Anlass kontrollieren werden. "Die restriktiven Ausgangsbeschränkungen stellen für die Polizei einen hohen personellen Aufwand dar. Das eingesetzte […] mehr

Kommentare

4alx200019. April 2021
@3 Soziale Einrichtungen für solche Täter könnten auch psych. Kliniken, JVAs und andere Einrichtungen sein, die auf den Umgang mit eben solchen vorbereitet sind. Der Eintrag in das Führungszeugnis soll informativ sein, bei Sozialstunden sollte außerdem stets eine Kontrolle und Anleitung erfolgen um einen Resozialisationseffekt bei den Tätern zu erzielen... da kann man dann auch einen Covidioten begleitet im Altenheim die Flure streichen und die Mülltonnen auswaschen lassen.
3Moritzo19. April 2021
@1 ) Zitat: Mindestens 200 Sozialstunden für Täter in sozialen Einrichtungen... Zitat Ende. Ich möchte in sozialen Einrichtungen keine Gewaltbereiten Menschen sehen. Weder in Kitas, Altenheimen oder Behindertenwerkstätten. Im Übrigen könnte ein Eintrag ins Führungszeugnis eine Beschäftigung in einer sozialen Einrichtung ohne hin verhindern.
2mesca19. April 2021
Augenmaß heisst was? Dass die Maßnahmen wieder mal größtenteils da geahndet werden, wo wenig Ärger zu erwarten ist.
1alx200019. April 2021
Leider wird es auch nicht viel bringen, wenn die Beamten sich nun in erhöhte Gefahr begeben - da die Rückendeckung von der Politik und Justiz fehlt - in meinen Augen. Solange ein gewaltbereiter Coronaleugner bei seinen "Aktionen" mit 250€ max. Geldbuße wegkommt, steht die Gefahr und der Aufwand für die Polizei in keinem Verhältnis. Mindestens 200 Sozialstunden für Täter in sozialen Einrichtungen, dazu mind. Strafbefehl statt Bußgeld und Eintrag in das Führungszeugnis.