München - Im Zuge der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen an der Grenze wurde offenbar auch einer ukrainischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert. Das geht aus einer Anfrage des "Focus" beim Verwaltungsgericht München hervor. Demnach hatte die ...

Kommentare

(4) Chris1986 · 07. Juli 2025
Irgendwie fehlt mir hier in der News die Info, ob die Dame sich als Ukrainierin ausweisen konnte und dennoch die Einreise verweigert wurde oder ob sie sich nicht ausweisen konnte und deswegen die Einreise verweigert wurde.
(3) thrasea · 07. Juli 2025
@2 Nein, die Dublin-Regel zur Bestimmung des zuständigen Staats ist durch die Anwendung / Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie für Menschen aus der Ukraine nicht anwendbar.
(2) Mehlwurmle · 07. Juli 2025
Gilt für Ukrainer nicht auch die Dublin-Regel? Polen ist ja auch EU-Land.
(1) galli · 07. Juli 2025
Jaja die Bayern, We Dobrindt
 
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