Irgendwie fehlt mir hier in der News die Info, ob die Dame sich als Ukrainierin ausweisen konnte und dennoch die Einreise verweigert wurde oder ob sie sich nicht ausweisen konnte und deswegen die Einreise verweigert wurde.
@2
Nein, die Dublin-Regel zur Bestimmung des zuständigen Staats ist durch die Anwendung / Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie für Menschen aus der Ukraine nicht anwendbar.