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: Nein das habe ich auch schon öfters auf deutschen Autobahnen selbst erlebt.
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: Klar dürfen die das. Die dürfen dort zwar nicht generell dort eigenmächtig Polizeiarbeit machen, aber durchfahren dürfen die da schon. Und wenn auch in RLP etwas jedermann darf, dürfen es natürlich auch die Polizisten aus dem Saarland. Das betrifft auch die Festnahme nach §127StPO.