Berlin (dts) - Die Polizei soll bei Alkoholsündern im Straßenverkehr künftig grundsätzlich auf Blutproben verzichten. Darauf haben sich die Politiker von Union und SPD in der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin geeinigt, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" in ...

Kommentare

(8) smailies · 22. November 2013
Ja - aber damit ist das ja noch sinnvoller! 1. Der Steuerzahler muss nicht mehr für Fehler der Polizei bzw. Messgeräte zahlen, 2. der Alki wird nicht mehr gegen seinen Willen gepikst, also entfällt auch der Grund für das Schmerzensgeld. Die Sache mit dem Schadensersatz bleibt unverändert. Also gute Regelung!
(7) k293295 · 22. November 2013
@6: Der Teufel steckt im Detail. Wenn der "Alki" auf ner Blutprobe besteht, hat er keine Möglichkeit mehr, Schmerzensgeld für eine zu unrecht entnommene Probe zu verlangen, wenn nämlich die Blutprobe negativ (= nüchtern) ausfällt. Bislang reichts, der Blutentnahme zu widersprechen, die wird trotzdem gemacht, und wenn er nüchtern(er) war, gibts Schmerzensgeld + evtl. Schadensersatz für zu unrecht entzogenen "Lappen".
(6) smailies · 22. November 2013
Meine Güte, das ist doch nur zu Gunsten des erwischten Alkis! Wenn der MEsswert zu seinen Gunsten abweicht wird er sich hüten, einen Bluttest nachzulegen, wenn er sich übervorteilt sieht macht er den Bluttest und zeigt damit, dass der 1. Messwert falsch war.
(5) FichtenMoped · 22. November 2013
Die Abweichungen sind noch immer groß und es gibt auch verfälschte Alkoholwerte durch die Atemmessproben (nach oben und unten). Nur ein Test nach Blutentnahme bringt genaue Werte. Hier kommt der nächste Schritt in der Unmkehr der Beweislast. Der Beschuldigte muss beweisen, wie seine genauen Werte sind. Gilt die Atemprobe als Beweismittel und es gibt keine weiteren Tests, ist es unmöglich ohne Proben das Ergebnis zu verifizieren.
(4) k293295 · 22. November 2013
<<Zeigt bei einer Verkehrskontrolle der Atem-Alkoholvortest einen Wert über 1,1 Promille, muss der Betroffene derzeit mit auf die Polizeiwache. Dort wird nach richterlicher Anordnung ein Arzt hinzugezogen, der Blut entnimmt.>> Wie bitte? Die richterliche Anordung wird regelmäßig erst HINTERHER geholt, wenn der Alk-Sünder die Blutentnahme verweigert hat. Entnommen wird SOFORT - OHNE richterliche Anordnung, auch mit GEWALT.
(3) flowII · 22. November 2013
wir laufen nach 3l bier in 4 stunden aus der kneipe nach hause und treffen vor unser wg-wohnung damals auf so ne polizeikontrolle und flapsen mit nem maedel(azubine ohne was auf der schulter) so rum. irgendwann bietet sie dem kumpel an, mal das atemalkoholgeraet auszuprobieren und der blaest zwei mal(zweite mal unter aufsicht ihres vorgesetztem). 0.65 und 0.64 promille. erwartungswert war etwa 1.1 ...soviel zur genauigkeit
(2) k1951 · 22. November 2013
"Atemalkohol", ich nasch eine MonCherie und bieg um die Ecke, muss pusten und hab 1,4 ppm... dann muss ich den Arzt rufen und beweisen das ich null habe? Ich warte auf die Tricks um mit 2,4 noch 0,1 zu "blasen" (Meridol o.ä. griffbereit?)
(1) Muschel · 22. November 2013
Auweia, wieder so eine merkwürdige Sparmaßnahme. Immer wieder dasselbe: Ein potenzieller Täter muß auf etwas bestehen, was ihm zusteht.
 
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