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6: Der Teufel steckt im Detail. Wenn der "Alki" auf ner Blutprobe besteht, hat er keine Möglichkeit mehr, Schmerzensgeld für eine zu unrecht entnommene Probe zu verlangen, wenn nämlich die Blutprobe negativ (= nüchtern) ausfällt. Bislang reichts, der Blutentnahme zu widersprechen, die wird trotzdem gemacht, und wenn er nüchtern(er) war, gibts Schmerzensgeld + evtl. Schadensersatz für zu unrecht entzogenen "Lappen".