Clausnitz (dpa) - Nach ihrem umstrittenen Einsatz bei fremdenfeindlichen Protesten vor einer Asylbewerberunterkunft hat die sächsische Polizei mehreren Flüchtlingen eine Mitschuld für die Eskalation gegeben. Sie hätten in Clausnitz aus dem Bus heraus gefilmt und mit Gesten wie dem Stinkefinger die […] mehr

Kommentare

6k4978221. Februar 2016
@5 Genau darum ging es mir ja. Dem Herrn Polizeipräsidenten scheint wohl nur äussere, extreme Verletzungen als eine mögliche Verletzung zu sein.
5Nicole8220. Februar 2016
@2 ,Verletzungen müssen ja nicht zwingend äusserlich sichtbar sein
4k47464720. Februar 2016
@3 Bist du sicher? Heißt es bei den "Dash Cams" nicht immer sie seien verboten, weil sie durch das Filmmaterial gegen den Datenschutz verstoßen? Oder sind diese Kameras als Beweismaterial verboten?
3Hannah20. Februar 2016
Wie jämmerlich, diese Ausreden. Filmen ist übrigens NICHT verboten. Nur das Veröffentlichen.
2k4978220. Februar 2016
Das interessante ist doch laut dem Polizeipräsident, hoffentlich bald a.D., haben 2! Personen aus dem Bus heraus gestikuliert. Mit angeblichen Mittelfinger-zeigen. Jedoch wurden laut Polizeipräsident 3 Personen mit direktem Zwang aus dem Bus "bewegt". Finde wer den Fehler! Interessant ist auch keine wurde verletzt, aber eine Person musste noch danach medizinisch versorgt werden. Ab wann Herr Polizeipräsident kann man von Verletzungen sprechen, Armbruch, Arm ab, oder erst dem Tod?
12fastHunter20. Februar 2016
Die "Demonstranten" haben auch gefilmt. Und wer in der Öffentlichkeit nicht gefilmt werden will, soll nicht vor die Tür gehen. Das ist keine Provokation, sondern geltendes Recht. Und es wird doch immer gefordert, dass die bösen Flüchtlinge sich gefälligst daran zu halten haben.