Ohne konkreten Verdacht darf die Polizei natürlich nicht in die Wohnung, @
22
. Dein erster Link passt hier also nicht. Und im zweiten verlinkten Artikel steht es ja auch: "Sollte eine Feier in den eigenen vier Wänden ausufern, und die Nachbarn rufen die Polizei, ist mehr als nur die Kontrolle der Zahl der Personen möglich". Genau ist das in Artikel 13, Abs. 2 zu finden, Abs. 7 ist auch interessant.