
Ein erneuter Rückschlag trifft das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) im Ringen um politischen Einfluss. Das Bundesverfassungsgericht urteilte in Karlsruhe gegen die Zulässigkeit zweier eingereichter Organklagen der Partei, da die Begründungen für eine vermeintliche Verletzung des Rechts auf
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