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hat insofern Recht, als auf Fleisch, Wurst, Milch, Joghurt und Käse der gleiche Mehrwertsteuersatz von 7 % liegt wie auf Kartoffeln, Brot, Lachs und Kaviar, wohingegen Soja-, Mandel-, und Hafer-"Drinks" ("Milch" dürfen die nicht heißen) mit 19 % besteuert werden wie Mineralwasser, Cola, Bier, Champagner und Schnaps.