Düsseldorf (dpa) - Ein Zugbegleiter, der einem Fahrgast das Urinieren in einen Abfalleimer erlaubte, hat Verständnis beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gefunden. Das Gericht stoppte das disziplinarrechtliche Vorgehen gegen den Bahnbeamten. Der Harndrang des Passagiers in einer S-Bahn ohne Toilette ...

Kommentare

(2) Gorothfanaiel · 26. Oktober 2011
@1: "...dem jungen Fahrgast..." Ich stell mir grade vor, wie du nem Kind erklärst es soll gefälligst vorher auf Toilette gehen und ihm dann ne Rechnung vor die Füße knallst. Wenn in dem Abfalleimer ein Müllsack war (Wovon ich jetzt mal ausgehe) dann ist das doch kein Problem?
(1) Faroul · 26. Oktober 2011
Bevor er dann den Depardieu macht... Der Passagier sollte aber mal die Reinigung bezahlen und sich nächstemal überlegen, ob er denn nochmal Pipi muß, bevor er in die S-Bahn steigt. Millionen anderer Passagiere schaffen das ja auch. @2: Ich kann das auch einem Kind sehr wohl erklären, und dann müssen eben mal die Eltern ran - die haben ihrem Kind dann wohl nicht beigebracht, daß man vor "Reiseantritt" nochmal auf Klo gehen sollte... (Ja, ich habe selber ein Kind!)
 
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