
Berlin, 15.03.2023 (PresseBox) - Will ein Besitzer mehrerer Photovoltaikanlagen nur einen Teil seiner Anlagen übergeben und einen Teil behalten, muss er den Gewerbebetrieb vor der Übergabe in mehrere Teilbetriebe aufspalten. Sonst ist eine steuerneutrale Übergabe ausgeschlossen. In der
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