
Stuttgart, 30.06.2021 (PresseBox) - Mit der Solarpflicht im Ländle ändert sich ab dem 1. Januar 2022 einiges in Baden-Württemberg. Davon betroffen sind nicht öffentliche Parkplätze ab einer Größe von über 75 Parkmöglichkeiten. Das wird vor allem den Handel, das Gewerbe und die Industrie betreffen.
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