
Frankfurt am Main, 27.08.2025 (PresseBox) - Beteiligung auf Basis von § 6 EEG umsetzt, kann sich einen Großteil der Zahlungen über den Bundesmechanismus erstatten lassen. Gleichzeitig vermeiden Betreiber damit die Gefahr empfindlicher Strafzahlungen von bis zu 0,8 ct/kWh. Automatisierte Umsetzung
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