Dresden (dpa) - Der Pegida-Anhänger, der in Dresden das umstrittene Polizeivorgehen gegen das ZDF ausgelöst hatte, gibt seine Arbeitsstelle beim sächsischen Landeskriminalamt (LKA) auf und verlässt die Polizei. Das teilte die Behörde an diesem Donnerstag mit. Im LKA habe es ein Gespräch mit dem […] mehr

Kommentare

11darkkurt31. August 2018
@2 , @4 ich tippe auf einen Job beim Verfassungsschutz...
10Hannah30. August 2018
@9 : Ich habe hier keinen Ton ;). Ist auch irrelevant, wie lächerlich der Typ rüberkommt (damit ist der eh schon gestraft genug). Wichtig ist nur: hat er etwas strafrechtlich relevantes getan? Gegen Arbeitsauflagen verstoßen? Etwas getan, das so schwerwiegend ist, dass eine Abmahnung nicht ausreicht? Denn wenn nicht, dürfen wir alle weiterhin über ihn lachen. Aber arbeitsrechtliche Maßnahmen? Vermutlich ist es das: er hat dem Ansehen des LKA geschadet. (Echt ein Brüller, hatten sie denn eins?)
9gabrielefink30. August 2018
@5 Damit Du einen Eindruck von dem Vorfall bekommst. <link>
8Hannah30. August 2018
@6 : Du brauchst mich nicht überzeugen; wer mehr von mir liest, sollte meine Einstellung kennen. Trotzdem bin ich uneingeschränkt für Rechtsstaatlichkeit. Egal, wen es betrifft, also auch Hutbürger. Und noch sind Pegida und AfD nicht als verfassungswidrig eingestuft oder verboten. Also hat der Mann nichts illegales getan. @3 : Tatsächlich, Wikipedia sagt eindeutig: "vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit". Du hast sicher Recht mit dem Gras.
7tastenkoenig30. August 2018
@5 : Ich denke auch, dass er im rechtlichen Sinne höchstens gegen das Mäßigungsgebot für Staatsdiener verstoßen hat - wobei ich ehrlich gesagt bezweifle, dass das auch für Angestellte im Öffentlichen Dienst gilt. Ansonsten hat er nur das Recht falsch ausgelegt, aus Unwissenheit oder als Strategie. Denn es kommt offenbar nicht selten vor, dass von Rechts Polizisten gegen Journalisten instrumentalisiert werden. Insofern wäre es an der Polizei, sich dagegen dringend eine Strategie zu überlegen.
6hichs30. August 2018
@5 : Verboten (noch) nicht, aber moralisch tief verwerflich. Ich denke die deutschlandhasser von Pegida werden auf Sicht als verfassungsfeindlich eingestuft werden.
5Hannah30. August 2018
Eins vorneweg: Ich habe besagtes Video nicht gesehen und weiß nicht, was der Mann gesagt/gerufen hat. Meine Frage ist: Was ist dem Mann vorzuwerfen? Er hat behauptet, dass die Journalisten eine Straftat begehen. Er kann sich ja auch geirrt haben. Da einen Vorsatz nachzuweisen dürfte schwer werden. Die Behinderung der Presse hat dann freundlicherweise die Polizei übernommen, das war nicht der Mann selbst (oder?) Und was noch? Es ist nicht verboten, bei Pegida mitzulaufen.
4tommixyz30. August 2018
Eine andere adäquate Tätigkeit? Freunde, in der normalen Wirtschaft wirst du da gefeuert und gut- das kann a wohl nicht wahr sein. Ich hoffe, es gibt Behinderung der Pressefreiheit!
3HansDampf4930. August 2018
Eine Abordnung ist nur eine vorrübergehende Geschichte. Kommt also wieder zurück, wenn Gras über die Sache gewachsen ist. Seems legit in Sucksen.
2knueppel30. August 2018
«eine andere, adäquate Tätigkeit außerhalb der Polizei Sachsen wahrnehmen» - Pressesprecher der Polizei Sachsen-Anhalt?
1Tina687330. August 2018
Das ist ja wohl das Mindeste, dass der verschwindet.