Berlin (dpa) - In Union und SPD werden die Festlegungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch im schwarz-roten Koalitionsvertrag unterschiedlich interpretiert. «Eine Veränderung bei Paragraf 218 ist nicht vereinbart und stünde im klaren Widerspruch zur Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Ungeborenen […] mehr

Kommentare

3Chris198621. Juli 2025
@1 Wohl eher gewährt die Gesellschaft dem ungeborenen Kind ein gewisses Recht an seinem eigenen Leben und Körper. Die heutige Lösung berücksichtigt beide Seiten in einem zufriedenstellenden Kompromiss. Diese Entscheidungsgewalt einseitig allein in die Hände der Schwangerin zu verschieben, gäbe diesem schwer auszutarierenden Verhältnis eine enorme Schlagseite.
2tastenkoenig21. Juli 2025
Da kommen noch einige solcher Konflikte mit Ansage, da man viele strittige Themen auf später vertagt hat. Gerade haben wir gesehen, wie sich die Regierung schon über vermeintliche Routineaufgaben wie die Wahl neuer Verfassungsrichter auseinandertreiben lässt. Ich denke, uns stehen noch unangenehm ampelartige Zeiten bevor.
1skloss21. Juli 2025
Das gute alte Patriachat - Männer bestimmen über Frauen. Will die CDU eigentlich auch zum 1356 BGB zurück, so dass immer Jefrau Zuhause ist, um die neuste Amazonbestellung anzunehmen?