Karlsruhe - Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier fordert ein anderes Vorgehen bei der Aufstellung von Kandidaten für die Richterposten in Karlsruhe. "Das Problem liegt meines Erachtens nicht in der gesetzlichen Regelung des Wahlvorgangs, sondern in der vor […] mehr

Kommentare

13Pontius27. August 2025
lasse ich hier mal ganz außen vor - die Türe wurde nun geöffnet und wird jetzt bei jedem weiteren Wahlgang vorkommen und zur neuen Normalität werden. So blauäugig sollten wir nicht sein - das betrifft auch die Plagiatsvorwürfe aus demselben Lager, was den restlichen Dreck geworfen hat.
12Pontius27. August 2025
@6 Der Großteil der Richter*innen am BVG haben keine Parteizugehörigkeit, die jetzt vorgeschlagenen Kandidat*innen waren alle ohne Parteibuch - wobei Prof. Sinner sogar von den Richter*innen aus dem BVG selbst vorgeschlagen wurde. Kritisiert wird vor allem die bisherige Regelung, welche durch die Wahl obsolet geworden ist und die geändert werden sollte. Dass sein Vorschlag keine Änderung der bisherigen bemängelten Praxis bedeuten würde und trotzdem zu parteipolitischen Gezänk kommen würde,
11Net-player27. August 2025
@9 zur fachlichen Eignung nun ja, das stimmt nur bedingt, da auch der Vorwurf des Plaggiats im Raum stand (und nicht eindeutig aübschließend geklärt ist), was damit rein formell eine Schwächung der Eignung auch möglich macht bzw. damit ggf. andere besser qualifiziert. Wohlgemerkt fande ich den Umgang dazu insgesamt auch alles andere als in Ordnung, das war unterirdisch und verachtend.
10Net-player27. August 2025
@8 ja da sind wir unterschiedlicher Meinung. Und vorher geräuscharm, sehe ich auch anders, diesmal zwar noch lauter und schlimmer, aber zuletzt hatte es sich schon dahin entwickelt und diesmal nur noch schlimmer. Und ja das Vorschlagsrecht war so gedacht, wie von dir beschrieben nur leider bei weitem nicht mehr so umgesetzt, das ist das was ich ja kritisiere. Und mit deiner verortung hast du auch genau das gerade bestätigt, was schief läuft, das nach Partei und Einordnung entschieden wird.
9tastenkoenig26. August 2025
Jede der Parteien hatte aus unbestrittenen Fachleuten Kandidaten ausgewählt. Niemand vom Fach hat Brosius-Gersdorf ihre Qualifikation abgesprochen. Einzig einige vermeintliche politische Positionen wurden ihr von wenigen vorgeworfen. Und das war das Neue: bisher hat man die Kandidaten der anderen akzeptiert oder vorher im Ausschuss still abgelehnt. Dieses mal kampagnengetrieben und aus Unfähigkeit einzelner öffentlich und ehrabschneidend.
8thrasea26. August 2025
@7 Auch das sehe ich völlig anders. Was ist da ausgeufert – nur weil rechte Medien jetzt mit einer Kampagne erfolgreich waren? Die vorhergehenden Wahlen waren doch recht geräuscharm, die Kandidatïnnen wurden mit breiter Mehrheit gewählt. Das Vorschlagsrecht sorgt eigentlich dafür, dass nicht jedes Mal parteipoltitische Grundsatzdiskussionen ausgetragen werden müssen oder Kandidatïnnen nur von der regierenden Koalition bestimmt werden können. Es geht eben NICHT nur um Parteien und ihre Macht.
7Net-player26. August 2025
@6 ich verdreh das nicht, nur derzeit geht es nicht an erster Stelle um Qualifikation, sondern um die Partei, das ist was ich kritisiere. Bei Qualifikation kann man ja ohnehin streiten, wer besser oder schlechter wäre. Hauptkritik ist ha auch mehr dieses ausgeuferte Vorwahlrecht, bei dem es nur noch um Parteien geht und ihre Macht damit verbunden, nicht aber um das Amt.
6thrasea26. August 2025
@5 Ich finde, du verdrehst das ziemlich. Qualifikation ist doch Grundvoraussetzung für eine Nominierung. Oder kennst du eine/n Verfassungsrichter/in, die/der nicht für das Amt qualifiziert ist?
5Net-player26. August 2025
@4 ja da fängt es mit der Ungleichheit schon an, welche dürfen vorschlagen welche nicht und das die Qualifikation da ist ja ok, aber danach erfolgt ja nicht die Auswahl, sondern da spielt in erster Linie die Rolle von welcher Partei und das ist verkehrt.
4Pontius26. August 2025
@3 Natürlich ist jeder der vorgeschlagenen Kandidat*innen für das Amt geeignet. Wo kommt denn das auf einmal her? Und die Notwendigkeit der fehlenden parteipolitischen "Extremheit" ist doch schon mit dem Zustimmungsverfahren gegeben. Man kann kritisieren, dass die FDP ein Vorschlagsrecht hat und die Linke keins - und auch von denen würden keine extremen Kandidat*innen durch den Wahlausschuss kommen...
3Net-player26. August 2025
@2 das wurde so nicht gesagt und darum geht es auch nicht, sondern darum das es dieses Vorschlagsrecht mittlerweile soweit kommen lässt, das es nur noch parteipolitisch ist und nicht mehr um Qualifikation usw. geht. In dem von dir genannten Wahlausschuss sollte nur nach Qualifikation bestimmt werden, mir ist klar das da dennoch Parteipolitik dabei wäre und auch das derzeit es leider unrealistisch ist, das komplett unabhängig zu machen, wobei dass das allerbeste wäre.
2Pontius26. August 2025
@1 Ein*e Kandidat*in aus dem Wahlausschuss, der nur mit Parteien des Bindestage besetzt ist ist dann ein weniger parteipolitischer Vorschlag? Die jetzigen Vorschläge wurden da auch abgesegnet...
1Net-player26. August 2025
Recht hat er, aber ist dennoch leider unwahrscheinlich derzeit