Berlin - Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Die Klägerin ...

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