Berlin - Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte (CDU), sieht Sanktionen für 18-jährige Männer, die Antworten auf den Fragebogen zum neuen Wehrdienst trotz gesetzlicher Pflicht verweigern, nur als letztes Mittel. "Der Fragebogen ist keine Einberufung, sondern zunächst eine Auskunft", sagte […] mehr

Kommentare

2alx2000vor 1 Stunde
2/2 über seine körp. Leistungsfähigkeit geben. Es wird z.B. nach Dienst in fremden Armeen gefragt -> dies ist bisher in D meist eine Straftat, wenn es sich um eine nicht NATO/EU Armee handelt, der notwendige Rechtsbehelf fehlt! Die Frage nach Behinderungen, bei der in vielen Fällen das zuständige Versorgungsamt VOR einer Amtshandlung angehört werden muss, ist ebenfalls problematisch. Aktuell kann man davon ausgehen, dass Nicht-Anworten keine Folgen haben wird, die Zeit und Gerichte klären!
1alx2000vor 2 Stunden
Ich weiss aus Kreisen der Roten Hilfe, dass die Fragebögen mit normaler Post zugestellt werden und damit keinerlei Zugangsnachweis seitens der Behörden vorgelegt werden kann. Bevor also Folgen drohen, muss der Staat eine nachweisliche Zustellung vornehmen! Ferner ist noch nicht geklärt, in wieweit falsche Angaben im Fragebogen und eine fehlende Unterschrift sich auswirken - niemand muss Angaben machen, die ihn belasten oder auf ein Vergehen /eine Straftat hinauslaufen oder Auskunft 1/2