Österreich zieht die Notbremse – und stellt sich damit gegen die bisherigen Regeln der Europäischen Union. Wegen eines „besorgniserregenden Anstiegs“ von Asylanträgen und Familiennachzügen hat Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) eine „migrationspolitische Notlage“ ausgerufen und den Familiennachzug […] mehr

Kommentare

7thrasea08. März 2025
@6 Die Infos kommen ja nicht aus dem Gutachten. Die Infos kommen – wie meistens – aus einem absolut tendenziösen Artikel der Welt. Natürlich wird da alles in eine "Richtung" geschrieben. Diese tendenziösen Artikel sind ja genau die Linie der Investmentweek. "Entlastendes" bzw. Argumente in die andere Richtung werden die bestimmt nicht dazu analysieren.
6Pontius08. März 2025
@2 Das kannst du aber in der KI-Version eines Welt-Artikels nicht erwarten, dass solch unwichtig Dinge aus dem selben Gutachten journalistisch aufgearbeitet vorkommen...
5H.Pokemon08. März 2025
Die Populisten sind wach. Wenn die öffentliche Ordung und innere Sicherheit gestört sind, dann kann man seine eigentlichen Ziele besser durchsetzen. Wer die Kontrolle hat, hat die Macht.
4colaflaschi07. März 2025
Hoffentlich
3thrasea07. März 2025
EuGH untersagt. Deshalb sind auch die Vorschläge und Forderungen von CDU und CSU in Deutschland nicht umsetzbar. Anlehnend an den Vorkommentar frage ich also: Wann werden diese Populisten endlich wach? "unsere öffentliche Ordnung und innere Sicherheit ist gestört" ist zumindest gescheitert.
2thrasea07. März 2025
Österreich wird mit dem Verweis auf die Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit nach Art. 72 AEUV scheitern. Der am Ende des Artikels zitierte Wissenschaftler Daniel Thym hat dazu ein Rechtsgutachten geschrieben. <link> Er fasst zusammen, dass bisher alle Versuche von Staaten gescheitert sind, mit diesem Notstandsargument EU-Recht auszuhebeln. Es gibt schon ein Dutzend Urteile dazu. Österreich selbst wurde das 2022 schon vom
1jub-jub07. März 2025
Abwarten, ob die SPD in Deutschland auch so langsam wach wird. "Wir schaffen das" ist zumindest gescheitert.