@14 Das mag ja sein, aber die Betrachtung des Statistischen Warenkorbes zeigt eben, das die Teuerungsratte für jedes Produkt sehr individuell ist - und das eben auch viele Dinge, die über die Jahre kontinuierlich billiger geworden sind , existieren.
@7 Grundsteuergesetz § 2 Steuergegenstand: "Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes: [...]" Muss ich es nochmal groß schreiben für dich? GRUNDBESITZ! Allein aus dieser Definition heraus dürfte es eigentlich keine Umlagefähigkeit geben.
Teurer wird es wohl für all diejenien werden die überhaupt gar keine Miete zahlen und bei denen ein fiktiver (und womöglich nicht der Realität entsprechender) Mietzins als Grundlage zur Berechnung der neuen Grundsteuer herangezogen wird! Vermieter wären dagegen fein raus wenn sie die, mutmaßlichen, Erhöungen in die Umlagen mit einfließen lassen .
Grundgesetzsteuer? Ich dachte schon, jetzt wird unsere Verfassung auch noch versteuert! :o) EDIT: Na, jetzt hat die Redaktion auch schon gemerkt, dass in der Überschrift Blödsinn stand. :o))
@4) Mieter nutzen auch den besteuerten Grund. Es heisst ja nicht Grundstückseigentumssteuer. Aber ist schon klar, Mieter sollten am besten gar nichts zahlen müssen und der böse Eigentümer sie kostenlos wohnen lassen ^^
"Grundsteuer wird von Hausbesitzern und Mietern gezahlt, denn sie darf über die Nebenkosten umgelegt werden." Mieter sind keine Grundstückseigentümer und damit sollte die Grundsteuer in der Kaltmiete enthalten sein. Die Grundsteuerreform ist damit überflüssig und macht es für Mieter wohl nur noch teurer.
Eine gute Sache. Es wird dringend Zeit, daß die Bundesländer als eigentliche Träger der Staatsgewalt wieder mehr Befugnisse an sich ziehen. Bei der Grundsteuer ist das übrigens absolut zweckmäßig - es sollte einleuchten, daß in Stadtstaaten wohl andere Bewertungskriterien herangezogen werden sollten als in großen Flächenländern, um nur ein Beispiel zu nennen.