München, 23.04.2024 (lifePR) - Ein Verfahren zu Rückforderungsansprüchen von Verlusten aus Online-Glücksspielen wird wie geplant am Landgericht Ansbach stattfinden und nicht bis zur Entscheidung des EuGH in einem anhängigen ausgesetzt. Das machte das LG Ansbach mit Beschluss vom 22. April 2014 ...