
München, 18.03.2025 (lifePR) - Der Vertrag über ein Online-Coaching ist nichtig, weil die Anbieterin nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügte. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. August 2024 entschieden. Der Kläger erhält
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