Berlin (dpa) - Im Streit um wüste Beschimpfungen gegen sie in den sozialen Medien hat die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast einen Teilerfolg vor Gericht errungen. Der Kurznachrichtendienst Twitter darf demnach Auskunft über einen Nutzer geben, der der Politikerin in einem Tweet ein ...

Kommentare

(5) Friedrich1953 · 04. Dezember 2019
@3: Ich finde Deinen Kommentar goldrichtig - und das n jeder Beziehung. Dem Rechtsempfinden der normalen Bürger erscheinen manche Urteilsbegründungen als ziemlich spitzfindig und zu wenig konsequent!
(4) Sonnenwende · 04. Dezember 2019
@3 Das hast du super formuliert. Es trifft es auf den Punkt.
(3) Han.Scha · 04. Dezember 2019
Leider macht diese Eiertänzerei den Zustand unserer Richter und der zugehörigen "Rechtssprechung" besonders deutlich. Die unduldbaren Beleidigungen liegen doch völlig klar auf der Hand. Wer sie getan hat, sollte schon etwas Zivilcourage besitzen und dazu stehen. Besser wäre es natürlich, er oder sie würde sie öffentlich zurücknehmen. Dass Frau Künast zu den Grünen gehört, ist hier völlig unwichtig. Es geht um Menschenwürde!
(2) Grizzlybaer · 04. Dezember 2019
Hoffentlich hat sie mit der Beschwerde Erfolg. Es würde mich ja interessieren, wie ein Richter reagiert, wenn er auf die gleiche Weise beschimpft und verunglimpft wird?
(1) tibi38 · 04. Dezember 2019
ich hoffe sie hat Erfolg, denn unter sowas leidet der gesamte Rechtsstaat
 
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