
Frankfurt am Main - Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit einem tödlichen SEK-Einsatz im Frankfurter Bahnhofsviertel als unzulässig verworfen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der 7. Strafsenat entschied damit endgültig über
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