Naumburg (dpa) - Das antijüdische Relief an der Wittenberger Stadtkirche in Sachsen-Anhalt muss vorerst nicht entfernt werden. Das Oberlandesgericht Naumburg wies am Dienstag die Berufungsklage eines Mannes gegen die evangelische Stadtkirchengemeinde zurück, die Schmähplastik zu entfernen. Die als […] mehr

Kommentare

6Mehlwurmle06. Februar 2020
Gibt es bei Beleidigung nicht auch Verjährungsfristen? Wenn das Ding da seit dem 13. Jahrhundert ist, dann dürfte die schon lange abgelaufen sein. Eine Erklärtafel sollte allerdings trotzdem recht bald dahin.
5Urxl05. Februar 2020
Man kann über alles prozessieren, nicht immer ist es sinnvoll.
4ircrixx05. Februar 2020
Sie haben ganz vergessen, gegen den Duden zu klagen. Auch das Wort an sich muss ausgemerzt werden.
3Gertrud04. Februar 2020
"Antisemitismus in der Kirche und in der Gesellschaft". Die Kirche weiss sehr wohl von Moses und Abraham. Die Bibel besteht aus AT und NT. Ich find die Kirche nicht antisemitisch.
2ausiman104. Februar 2020
Das Relief ist vom 13 jhundert und damals war die Kirche die schlimmsten mit Judenjagd, Hexenverbrennung,Ablasshandel etc....
1k43259304. Februar 2020
Solange durch dieses Mahnmal eine Einordnung und kurlturgeschichtliche Wertung erfolgt, finde ich die Entfernung auch nicht notwendig. Es lässt sich halt nicht verleugnen, dass auch die Kirche sich massiv am Judenhass mit schuldig gemacht hat, und das sollte auch quasi als Dokumentation erhalten bleiben.