Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Offizierin der Bundeswehr gegen einen disziplinarrechtlichen Verweis wegen ihres Tinder-Profils abgelehnt. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Die Offizierin hatte gegen die Maßnahme geklagt, die aufgrund […] mehr

Kommentare

2thrasea16. April 2025
@1 Was ist daran gut, wenn eine Klage nicht zur Entscheidung angenommen wird und der Sachverhalt nicht gerichtlich geklärt wird? Warum kann man Urteile nicht mehr durch eine höhere Instanz prüfen lassen, wenn die beklagte Disziplinarmaßnahme zwischenzeitlich ausgelaufen ist bzw. getilgt wurde? Wir wissen doch, wie lange Gerichte brauchen...
1Polarlichter16. April 2025
Ein nachvollziehbares und gutes Urteil.