Berlin (dts) - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die den Notfallkrankenhäusern und Notfallzentren durch die Zweite Krankenhaus-Covid-19-Verordnung auferlegte Beschränkung der Behandlung von Patienten rechtmäßig ist. Danach dürfen diese unter ...

Kommentare

(5) ticktack · 04. Mai 2021
@mesca Ich verstehe die Entscheidung des Gerichts. Dennoch wünsche ich Deiner Enkelin von ganzem Herzen eine möglichst schnelle und erfolgreiche Herz-OP!
(4) Pontius · 04. Mai 2021
Ob sich diese Entscheidung auf die möglichen Lockerungen auswirken wird? Ich vermute nicht...
(3) mesca · 04. Mai 2021
Ja, mein Enkelkind wartet in Berlin seit über einem Jahr auf ihre Herz-OP - aber sie muss leider erst zum absoluten Notfall werden, mit entsprechend schlechter Prognose für die OP - leider.
(2) Marc · 04. Mai 2021
Am Ende entscheidet bei knappen Ressourcen wohl immer der Einzelfall.
(1) steffuzius · 04. Mai 2021
Es ist wirklich schwierig, hier vernünftig abzuwägen. Aber ich denke auch, dass Ausfälle bei Einnahmen und eine gewisse Rufschädigung hinter der Reservierung von Kapazitäten für die Corona-Fälle zurückstehen müssen.
 
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