
Leipzig - Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, erinnert die Bundesregierung an ihre gesetzlichen Verpflichtungen beim Klimaschutz. Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, um die gesetzlich festgelegten Ziele zur Minderung von Treibhausgasen
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