Düsseldorf - Der Internetkonzern Meta muss bei seinem Bezahl-Abo für Facebook und Instagram nachbessern. Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf untersagte dem US-Konzern am Donnerstag, den Bestellprozess durch Auslösen einer Schaltfläche zu gestalten, "ohne dass sich auf dem ...