Beschriftet ein Web-Shop-Besitzer den Bestell-Button falsch, muss er offenbar mit einer teuren Abmahnung rechnen. Im vorliegenden Fall ging es um einen Spielzeug-Internethändler. Dieser hatte die Schaltfläche beim Bestell-Button mit dem Text „ Bestellung abschicken “ versehen. Vor allem aus diesem ...

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