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: Der Freispruch ist das Problem der Anklage. Man konnte dem Mann keinen Schwarzenhass nachweisen. Im Zweifel für den Angeklagten. Er hätte wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden müssen (was bei einem gleichfarbigen Opfer wohl auch der Fall wäre). Dann würde man aber das Recht auf Selbstschutz zerlegen müssen, was sich kein Jurist und Richter in den USA traut. Er schoss, ohne sich zu vergewissern, ob sein vermeintlicher Angreifer bewaffnet war. DAS sollte die Anklage sein.