Karlsruhe (dpa) - Banken und Sparkassen dürfen ihren Kunden den Versand einer Transaktionsnummer per SMS nur dann extra berechnen, wenn diese Nummer beim Online-Banking auch tatsächlich für einen Zahlungsauftrag verwendet wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Nicht zulässig ...

Kommentare

(3) Han.Scha · 25. Juli 2017
Das Urteil ist doch völlig daneben. Online-banking spart der Bank Kosten und soll nun noch über TANs bezahlt werden?! Etwas Sinn würde es machen, wenn unnötig angeforderte TANs (siehe @2) kostenpflichtig würden.
(2) darkkurt · 25. Juli 2017
@1: Tippfehler, Übertragungsfehler, Verbindungsabbrüche - es gibt viele Gründe, warum eine TAN nicht genutzt wird. Bedeutet ja nicht, dass das willentlich passiert. Nur - selbst eine SMS mit einer regulär genutzten TAN würde ich nicht zahlen wollen. "Tschüss, Kreissparkasse Groß-Gerau!" Wäre meine Reaktion auf das Urteil...
(1) Han.Scha · 25. Juli 2017
Was für eine dämliche Einschränkung! Wer fordert schon eine TAN an, ohne sie zu nutzen.
 
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