Karlsruhe (dpa) - Deutsche Gerichte dürfen nur straff organisierte Gruppen als «terroristische Vereinigung» einstufen. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom Freitag. Mit dem Urteil bestätigte das Karlsruher Gericht im wesentlichen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) ...