Karlsruhe (dpa) - Deutsche Gerichte dürfen nur straff organisierte Gruppen als «terroristische Vereinigung» einstufen. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom Freitag. Mit dem Urteil bestätigte das Karlsruher Gericht im wesentlichen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) ...

Kommentare

(3) k293295 · 14. August 2009
Soll das verhindern, daß die Bundesregierung als terroristische Vereinigung geoutet wird?
(2) k10272 · 14. August 2009
realitätsfern
(1) Loki238 · 14. August 2009
ja ne is klar ich glob es hackt...wenn terroristen die nie im ausland waren keine "echten terroristen" sind wozu wollen die politiker dann die terrorbekämpfung im internet einführen?!?!?!? hiermit haben sich jegliche gründe dafür aufgehoben...
 
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