Düsseldorf, 06.12.2017 (lifePR) - Kommt das Fluggepäck verspätet an, muss eine Fluggesellschaft dem Passagier keine luxuriöse Shoppingtour bezahlen. Das Gepäck des Klägers, eines Geschäftsreisenden, traf im konkreten Fall mit einem Tag Verspätung am Zielort in Malta ein. Er kaufte deshalb Kleidung ...