Karlsruhe (dpa) - Die rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Beschwerde sei schon am 20. September eingegangen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Freitag, ohne Einzelheiten zu nennen. Der […] mehr

Kommentare

15k29329529. Oktober 2021
@14 : Da irrst du. Wenn der BGH eine Revision im Galopp verwirft, ist der Gang zum BVerfG Standard. Das kommt ständig vor. Das BVerfG bräuchte einen eigenen dritten Senat nur für solche Fälle. Der BGH bräuchte ca. 50 % mehr Richter, um den dritten BVerfG-Senat überflüssig zu machen. Zur Bezahlung: Mindestens RA Heer ist Zschäpes Pflichtverteidiger, wird also vom Staat bezahlt. Pflichtverteidiger werden vom verhandelnden Gericht beigeordnet = genehmigt.
14mariong29. Oktober 2021
Das hat nur bedingt mit den Rechten, die alle haben zu tun. Wenn es nicht dieser spezielle Fall wäre, hätte sich niemals dieser "Strohalm" gefunden. Hier will sich ein Anwalt ein Denkmal setzen. Nichts anderes. ich frage mich da immer, ob und wer den bezahlt?
13tastenkoenig29. Oktober 2021
@12 : Ja, aber nicht das Recht, diese Entscheidung von einer anderen Instanz überprüfen zu lassen. Das macht den Rechtsstaat aus - die Möglichkeit, sich gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen oder Gesetze wehren zu können.
12Aalpha29. Oktober 2021
@4 ,8 Beschneiden wir nicht die Rechte bereits, wenn wir einige Menschen wegsperren?
11wimola29. Oktober 2021
@10 ) Meine Güte ... - das kostet! ;-)
10gabrielefink29. Oktober 2021
@9 Bei dir reicht ne Kiste? Ich brauch schon eine ganze Lagerhalle. :o)
9wimola29. Oktober 2021
@8 ) Ja, natürlich ist unser Rechtssystem so. Ich schätze das auch. - Deshalb wollte ich mir ja auch nur etwas "wünschen". Ich habe eine mittlerweile größere Kiste mit "unmöglich erfüllbaren Wünschen" angesammelt :(.
8gabrielefink29. Oktober 2021
@7 Moralisch gesehen bin ich auf deiner Seite, ich kann das auch nur sehr schwer ertragen. Aber wie @4 schon schreibt, gleiche Rechte für alle müssen gewahrt bleiben, ansonsten ist unser Rechtssystem nichts wert.
7wimola29. Oktober 2021
@6 ) Nein, imho brauchen wir keine Anwälte, die auch jedes minimalste Teilchen eines Strohhalmes ausnutzen (auch für ihre persönliche "Entwicklung"), um derartige Täter zu bemuttern. Mich ärgert schon allein die Tatsache, dass sie mehrere Anwälte nutzt. (Ja, mir ist der Umfang etc. natürlich bewusst) - Ich will keinem Täter seinen Rechtsbeistand streitig machen ..;-).
6gabrielefink29. Oktober 2021
@5 Wir brauchen auch solche Anwälte. Irgendjemand muss ja die Verbrecher verteidigen, damit ihre Rechte gewahrt bleiben und sie rechtskräftig verurteilt werden können. Ich halte Zschäpes Aktion für den Griff nach dem letzten Strohalm und hoffe, dass am Ende das aktuelle, und in meinen Augen gerechtfertigte, Urteil bestehen bleibt. Dann hat unser Rechtsstaat seine Aufgabe zur Zufriedenheit erledigt.
5wimola29. Oktober 2021
Ist es zulässig, den Anwälten Mathias Grasel, Wolfgang Heer und Andreas Lickleder ein Leben ohne weitere Mandanten zu wünschen? <link>
4tastenkoenig29. Oktober 2021
Ein Rechtsstaat, den man für bestimmte Personen beschneidet, ist keiner. Hat so alles seine Richtigkeit.
3aladin2529. Oktober 2021
Solchen Mördern sollten die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit aberkannt werden.
2ausiman129. Oktober 2021
Und wer muss das Zahlen der Bürger mit seinen Steuergeldern, traurig das solche Leute das Recht haben sowas einzureichen.
1Krooni29. Oktober 2021
meine Güte