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: Der Punkt ist, ein Angeklagter *muss* sich überhaupt nicht äußern. Würde Zschäpe direkt befragt, würde sie vermutlich schweigen. Das Gericht muss nun abwägen, ob ihm die Form wichtiger ist als der Umstand, dass sich die Angeklagte überhaupt äußert. Es hat sich offenbar für die Aussage entschieden, und das kann ich nachvollziehen. Was sie sagt (und auch was sie weglässt) kann das Bild vervollständigen. Zudem kann dann niemand Unfairness vorwerfen, dass man ihre Aussage nicht habe hören wollen