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In bestimmten Fällen hat ein Angeklagter ein Recht auf einen Verteidiger, zum Beispiel wenn er sich in Untersuchungshaft befindet, wenn ihm ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder wenn die Hauptverhandlung vor einem Oberlandesgericht stattfindet. In diesen Fällen muss dem Angeklagten mindestens ein Verteidiger, wenn das Verfahren kompliziert ist, auch mehrere Verteidiger beigeordnet werden. Bei Beate Zschäpe liegen gleich mehrere Gründe für eine notwendige Verteidigung vor.