München (dpa) - Neue Verzögerung zum Auftakt des spektakulären NSU-Prozesses:  Die Verhandlung um die beispiellose Mordserie der Neonazi-Terrorgruppe ist schon am ersten Tag für eine Woche unterbrochen worden. Grund sind Befangenheitsanträge der Verteidigung. Als mutmaßliche Mittäterin hatte am […] mehr

Kommentare

13Strycker12. Mai 2013
@12 : Stimmt, mein Fehler. Sorry!
12k29329508. Mai 2013
Pardon, @10 , ich glaub, Du meinst @8 und nicht mich ;-)
11enrico01a07. Mai 2013
Es sind ja auch mindestens 3 Anklägerstaatsanwälte + zusätzliche Nebenkläger.
10Strycker07. Mai 2013
@6 : Ohne dir zu Nahe treten zu wollen, aber was Du vorschlägst, ist die Art wie die Justiz zwischen '33 und '45 gearbeitet hat. Der ganze Tam-Tam ist letzlich nur dazu da, damit alles mit rechten Dingen zugeht. Und wenn ich mein Recht haben will, muss ich es auch JEDEM anderen zugestehen!
9mceyran06. Mai 2013
@3 Okay dann macht das Sinn :)
8k42617306. Mai 2013
... mich nervt der ganze Aufstand, der wegen des Prozesses inklusive des ganzen Drumherums gemacht wird ... da fehlt der Blick aufs Wesentliche ... einfach die Türen zu machen und unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandeln ... wenn das alles so stimmt, was bisher über die Tatbeteiligung der Angeklagten öffentlich geworden ist, dann bleibt ja nicht mehr so viel Spielraum für das Strafmaß ...
7Chris198606. Mai 2013
@6 Ich habs ja auch nur aus dem Link kopiert. Wusste ich vorher auch nicht, dass es mehr Pflichtverteidiger werden können.
6k29329506. Mai 2013
@4 : Was und warum Pflichtverteidiger sind, weiß ich wohl, nur mit mehr als einem hatte ich bislang nicht das "Vergnügen". Aber Massenmord-Prozesse hatte ich ja auch noch nicht.
5Chris198606. Mai 2013
ok da war einer schneller mit dem gleichen Link den ich jetzt noch anfügen wollte ^^
4Chris198606. Mai 2013
@2 In bestimmten Fällen hat ein Angeklagter ein Recht auf einen Verteidiger, zum Beispiel wenn er sich in Untersuchungshaft befindet, wenn ihm ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder wenn die Hauptverhandlung vor einem Oberlandesgericht stattfindet. In diesen Fällen muss dem Angeklagten mindestens ein Verteidiger, wenn das Verfahren kompliziert ist, auch mehrere Verteidiger beigeordnet werden. Bei Beate Zschäpe liegen gleich mehrere Gründe für eine notwendige Verteidigung vor.
3Triple-A06. Mai 2013
@1 : es sind pflichtverteidiger und unterm strich werden diese wohl vom staat bezahlt werden. und 3 sind es, weil es ein besonders kompliziertes verfahren sein wird.....kannst du bei interesse hier nachlesen: <link>
2k29329506. Mai 2013
@1 : Da gehen Theorie und Praxis auseinander. Im Strafprozeß gibt es keine Prozeßkostenhilfe. Bei einer Verurteilung muß Zschäpe also theoretisch die Gerichtskosten + die notwendigen Auslagen der Nebenkäger + Zeugengelder (bis hierhin anteilig, weil noch andere im selben Prozeß angeklagt sind) + ihre Pflichtverteidiger zahlen. Praktisch wird sie das nicht können, wenn sie verurteilt wird. Frag mich aber bitte nicht, warum DREI Pflichtverteidiger! Das kenn ich so (noch) nicht.
1mceyran06. Mai 2013
Drei Anwälte! Wer die wohl finanziert...