Düsseldorf (dpa) - Die eilige Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien ist aus Sicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalens rechtmäßig abgelaufen. «Die rechtlichen Voraussetzungen für die Abschiebung lagen vollständig vor», sagte NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) ...

Kommentare

(2) k49782 · 20. Juli 2018
hätte können. Noch dazu möchten nun die Behörden behaupten das sie vom Verfahren angeblich nichts wussten bzw. eine andere Kammer ein Urteil gesprochen haben soll gegen Sami A. (dann wohl?). Hier gibt es massive Ungereimtheiten, aber wer glaubt das da heute Aufklärung betrieben wird, darf ganz ruhig sich wieder ins Bett zurücklegen. Das wird heute, gestern und auch morgen nicht geschehen. Sieht man ja auch an anderen Urteilen (NSU)/U-Ausschüßen (G20).
(1) k49782 · 20. Juli 2018
Also egal, ob ein zuvor/späterer Flug storniert worden sei, ob der Tag der Abschiebung direkt am Folgetag der Gerichtsentscheidung gelegt wurde. Es bleibt dabei. 1. die Behörden wußten um das Gerichtsverfahren und hätten somit sowieso erst nach dem Urteilsspruch agieren dürfen. Selbst die Festlegung des Abschiebetages ein Tag nach Urteilsfindund ist schon ausserhalb des deutschen Rechtssystems da man hier der Person deutsche Rechte vorenthalten wollte, so dass er keine Rechtsmittel einlegen
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News