Düsseldorf (dts) - Verstoßen Eltern, deren Kinder unter Corona-Verdacht stehen, gegen die Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter, kann das nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums eine Inobhutnahme des Kindes rechtfertigen. "Wenn eine Kindeswohlgefährdung durch Verstöße gegen die Quarantäne […] mehr

Kommentare

3Canga27. August 2020
ich geh davon aus, dass es nur absolute härtefälle sind, aber sowas überhaupt nur in Betracht zu ziehen ist schon krass
2k40830027. August 2020
man muss aufpassen das man in diesen Zeiten nicht verrückt wird
1k6393227. August 2020
Ok, das geht eindeutig zu weit. Das eine hat mit dem anderen nichts, aber auch garnichts zu tun.