
Düsseldorf (dts) - Verstoßen Eltern, deren Kinder unter Corona-Verdacht stehen, gegen die Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter, kann das nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums eine Inobhutnahme des Kindes rechtfertigen. "Wenn eine Kindeswohlgefährdung durch Verstöße gegen die Quarantäne
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