Düsseldorf - Nach der Cannabis-Legalisierung wird darum gestritten, ob Kiffer Auto fahren dürfen, das NRW-Innenministerium lehnt die Ampel-Pläne dazu ab. "Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr beauftragte Expertengruppe hat einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm/Milliliter vorgeschlagen, ...

Kommentare

(6) FrankOPunkt · 08. April um 13:36
@2 Von dir kam zu dem Thema auch noch kein einziger sachlicher Beitrag, sondern ausschließlich polemischer Unfug. Dass jemand wie Reul weiter mit zweierlei Maß misst, ist auch keine Überraschung. Eine 0,0 Grenze ist weder in Punkto Alkohol, noch in Sachen Cannabis alltagstauglich und zielführend, aber wenn dann sollte es selbstverständlich für alles Substanzen gelten. Den Mischkonsum per se als Disqualifikation für den Stv zu bewerten ist ebenfalls dümmlichster Populismus.
(5) Polarlichter · 08. April um 10:23
Dann sollen sie eine 0-Schiene fahren, aber für alle Substanzen. Das wäre klar und für jeden einfach nachzuvollziehen.
(4) Nyrtsia · 08. April um 09:49
Tja, es wird wohl eine Weile dauern, bis sich da ein fester Grenzwert eingependelt hat.
(3) Pontius · 08. April um 05:24
"Bislang hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1,0 Nanogramm etabliert." So beschreibt man einen "willkürlich" festgelegten Grenzwert, der abseits der Phase der Rauschwirkung noch längere Zeit anhält? @2 Das beinhaltet den Alkohol ebenso.
(2) Moritzo · 08. April um 05:14
...Aus unserer Sicht kann die Konsequenz mit Blick auf den Grenzwert am Steuer und im Sinne der Allgemeinheit daher nur eine Null-Toleranz-Regelung sein... Dem kann ich nur zustimmen.
(1) blcico · 08. April um 04:21
Ich glaube das es das Beste wäre entweder kiffen oder das Bierchen zum Abendessen - beides sollte nicht gehen. Wie das bei einem Autounfall versicherungstechnisch gewertet wird steht auf einen ganz anderen Blatt Papier. Das ganze wurde schlecht überlegt - aus der Hüfte zu schießen ist meist ein schlechte Trefferergebnis.
 
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