Da kennt Reul wohl den Gesetzestext nicht
<link> Auf sexuellen Missbrauch von Kindern stehen bis zu 10 Jahre,
<link> bei schwerem sexuellen Missbrauch gilt die allgemeine Höchstgrenze von 15 Jahren. Wir haben das doch im Fall Lügde gehabt: einmal 12 und einmal 14 Jahre + anschließende Sicherungsverwahrung.