
Karlsruhe (dpa) - Zum zweiten Mal nach 2003 sind die Länder in Karlsruhe mit einem Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD gescheitert. Die Partei sei verfassungsfeindlich - aber zu schwach und unbedeutend, um sie aufzulösen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Richter wiesen den Antrag
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